Urteil in Frankfurt

Bub auf Gleis gestoßen: Täter muss in Psychiatrie

Ausland
28.08.2020 13:01
Porträt von krone.at
Von krone.at

Es war eine unfassbare Tat: Ein Mann stößt eine ihm unbekannte Frau und deren achtjährigen Sohn im Juli 2019 im Frankfurter Hauptbahnhof vor einen einfahrenden Zug. Die damals 40-Jährige kann sich in letzter Sekunde von den Gleisen rollen, für den Buben kommt jede Hilfe zu spät: Er wird vom ICE erfasst und stirbt. Nun wurde das Urteil im Fall der tödlichen Gleisattacke verkündet: Der Täter ist schuldunfähig und muss dauerhaft in eine Psychiatrie.

Der Angreifer, ein anerkannter Flüchtling aus Eritrea, hatte jahrelang in der Schweiz gelebt und war erst wenige Tage zuvor nach Frankfurt gekommen. Nach der Attacke ergriff er die Flucht. Doch Passanten verfolgten ihn und er konnte außerhalb des Bahnhofs festgenommen werden. Später wurde der dreifache Familienvater in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Täter „Gefahr für Allgemeinheit“
Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord. Eine heute 79-Jährige, die der Mann ebenfalls gestoßen hatte, verletzte sich beim Sturz auf den Bahnsteig. Sowohl die Seniorin als auch die Familie des toten Buben traten bei dem Prozess als Nebenkläger auf. Aus dem psychiatrischen Gutachten ging hervor, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit sei.

„Er hat völlig fremde Menschen attackiert“, sagte der Sachverständige. Somit seien auch künftige Opferkreise „völlig unvorhersehbar“. Nach Einschätzung des Experten ist der Mann schuldunfähig. Zweifellos sei zum Tatzeitpunkt eine paranoide Schizophrenie in akuter Form vorgelegen.

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