Keine Berufung

Fünffachmord: Andreas E. akzeptiert das Urteil

Tirol
19.08.2020 16:30

Rechtskräftig ist nun das Urteil gegen den 26-Jährigen nach dem Fünffachmord von Kitzbühel. Der Einheimische meldete nach dem Geschworenen-Entscheid (lebenslange Haft) weder Berufung noch Nichtigkeitsbeschwerde an. Er hatte sich stets schuldig bekannt.

Drei Tage Bedenkzeit stehen einem Angeklagten zu, nachdem ein Gericht ein Urteil über ihn gefällt hat. Diese Frist verstrich laut Klaus Jennewein, Sprecher des Landesgerichts Innsbruck, ohne dass der Anwalt des 26-Jährigen einen Einspruch erhoben hätte.

Ganze Familie ausgelöscht
Wie berichtet, hatte der Kitzbüheler am 6. Oktober seine ehemalige Freundin (19), ihre Eltern (51 und 59 Jahre), ihren Bruder (23) und einen Freund (24) der 19-Jährigen erschossen. Der Mann zeigte sich im Laufe der Ermittlungen und vor den Geschworenen geständig, detailliert zur Tat äußern wollte er sich nicht.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner hatte den Angeklagten trotz 0,83 Promille bei der Tat als zurechnungsfähig eingestuft. In jener Nacht sei sein Beziehungsgeflecht zusammengebrochen, ortete sie als Motiv.

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