30 Anrufe am Tag. Ständige SMS. Dauernd Versuche, die Frau oder das Kind irgendwie abzufangen. Das zehrt die Nerven auf. "Ich wohne seit drei Monaten in einer neuen Wohnung, hör fast nie Musik – sondern lausche immer auf Geräusche. Habe Angst, dass er wieder irgendwo lauert!", erzählt das Opfer.
Und schildert einen Vorfall kurz vor dem Prozess: "Da fuhr plötzlich nachts eine Hand durchs Fenster – seine!" Der Pensionist streitet auch gar nichts ab: "Ich wollte doch nur reden." Immer wieder. Über seine Liebe, seine Fehler, die Tochter. Nur davon, dass er die Angebetete auch schon mit dem Tod bedroht und verletzt hat und dafür verurteilt wurde, davon will er nichts hören. "Hören S' auf", weint er im Gerichtssaal. "Es tut mir ja leid."
Bereits mehrfach vorbestraft
Das Mitleid von Richter Oliver Kriz hält sich in Grenzen - schließlich ist der Klagenfurter mehrfach vorbestraft und es schaut nicht wirklich so aus, als würde er von sich aus verstehen, dass er "beharrliche Verfolgung", also Stalking, betreibt. Daher gibt's vier Monate Haft. Kurzes Erstaunen. "Aha." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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