Der Mann soll Mitte Dezember 2009 einen 69-jährigen Pensionisten in Bregenz mit einem Messer attackiert und ausgeraubt haben. Das Opfer wurde dabei lebensgefährlich verletzt.
Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Symbolbild
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