Hausrecht verletzt?

Streiks bei Amazon: Höchstgericht wies Klage ab

Digital
05.08.2020 11:23

Der Online-Handelsriese Amazon muss in Deutschland Streikaktionen auf seinen Betriebsparkplätzen zumindest an einigen Standorten hinnehmen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht wies zwei Klagen des Versandhändlers ab und bestätigte damit Urteile des Bundesarbeitsgerichts von 2018.

Amazon werde durch die Streiks nicht in seinen Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit verletzt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit.

Langjähriger Tarifkonflikt mit Gewerkschaft
Hintergrund ist der Dauer-Tarifkonflikt mit Verdi. Die Gewerkschaft versucht seit mehr als sieben Jahren, Amazon zur Anerkennung der regionalen Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels zu bewegen. Das Unternehmen vertritt die Auffassung, auch ohne Tarifvertrag ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu sein.

Hier ging es um Streiks an den Standorten Pforzheim und Koblenz. Vor dem Haupteingang gibt es dort jeweils einen riesigen Firmenparkplatz, die allermeisten Mitarbeiter kommen auch mit dem Auto.

Bei den Aktionen in den Jahren 2014 bis 2016 hatten sich Vertreter von Verdi mit Streikenden direkt vor dem Eingang versammelt. Amazon wollte so etwas für die Zukunft gerichtlich unterbinden und berief sich auf sein Hausrecht. Verdi könne die Mitarbeiter genauso gut weiter weg an der Zufahrt zum Parkplatz ansprechen.

Streiks am Amazon-Parkplatz zulässig
Das deutsche Bundesarbeitsgericht hielt die Streiks aber für zulässig. Angesichts der örtlichen Gegebenheiten könne Verdi die Amazon-Mitarbeiter an beiden Standorten nur auf dem Betriebsparkplatz ansprechen, entschieden die Erfurter Richter im November 2018. Amazon habe die „kurzzeitige, situative Beeinträchtigung“ hinzunehmen.

Die Verfassungsrichter haben daran nichts auszusetzen. Das Arbeitsgericht habe „das Spannungsverhältnis zwischen Eigentum sowie Handlungsfreiheit der Unternehmen als Arbeitgeber und Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft nachvollziehbar aufgelöst“. Die Grundrechte der Gewerkschaft würden „nicht einseitig privilegiert“. Verdi sei auch nicht vorzuwerfen, dass keine Streikgasse gebildet wurde. Bei 65 Streikenden auf einem fast 30.000 Quadratmeter großen Parkplatz könnten arbeitswillige Mitarbeiter auch so problemlos ihr Auto abstellen und an ihren Arbeitsplatz gelangen.

Amazon reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung. „Uns ging es immer um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, betonte der weltgrößte Versandhändler. „Sie steht an erster Stelle. Der heutige Beschluss hilft nicht, unnötige Gefahrensituationen auf dem Parkplatz zu vermeiden.“ Amazon hat in Deutschland 15 Logistikzentren mit rund 13.000 Festangestellten.

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