"Weiße Nacht" zeichnet das fiktive Liebesepos zweier Lebensmenschen nach, wobei sich Petzner offenbar in einem Protagonisten wiedererkannt hat. Die entsprechende Romanfigur trägt am linken Unterbauch eine Delfin-Tätowierung, liebt das Wort "Flocke" und schätzt die Farbe Türkis.
Petzner reagierte auf die Veröffentlichung erbost und verlangte neben der Verurteilung des publizierenden Verlags auch eine finanzielle Entschädigung für die erlittene Kränkung. Damit blitzte er bereits im vergangenen Februar in erster Instanz ab. Das Wiener Straflandesgericht wertete das Buch als "fiktives Märchen". Der Autor setze sich - abstrahiert von der Realität - "mit dem Phänomen eines kritiklosen Anschlusses an eine messianistische Führerfigur auseinander", hieß es in der Begründung für den Freispruch.
Petzner legte volle Berufung ein
Gegen den Freispruch legte Petzner volle Berufung ein, die nun ein Drei-Richter-Senat des OLG hinter verschlossenen Türen verwarf. Gleich zu Beginn waren die anwesenden Medienvertreter des Saales verwiesen worden, weil Petzers Anwältin Huberta Gheneff - er selbst war dem Verfahren ferngeblieben - den höchstpersönlichen Lebensbereich ihres Mandanten nicht öffentlich erörtern wollte.
Naturgemäß zufrieden zeigte sich nach Schluss der Verhandlung Anwalt Alfred Noll, der Rechtsvertreter des Czernin-Verlags. "Das Oberlandesgericht hat Herrn Petzner Unterricht erteilt, dass er Schwierigkeiten hat, zwischen Fiktion und Realität zu unterschieden", bemerkte Noll im Justizpalast.
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