Zunächst Ermahnungen

Corona-Maßnahmen: In Tirol wird weiter gestraft

Tirol
24.07.2020 12:33

In Tirol gibt es bezüglich der Corona-Regeln vorerst keine Änderung der polizeilichen Vorgangsweise. Das heißt, es wird im Falle des Falles nach wie vor gestraft. Es habe auch bis dato keine gegenteilige Anordnung der Gesundheitsbehörde gegeben, die in erster Linie zuständig sei.

Die Exekutive befinde sich aber in laufenden Gesprächen mit der Behörde, sagte ein Polizeisprecher am Freitag. Zudem betonte der Beamte, dass man die Menschen bei Fehlverhalten vor allem auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweise und sie ermahne. Zu Anzeigen bzw. Organmandaten komme es vor allem bei wiederholtem Zuwiderhandeln.

Je nach Bundesland verschieden
Auch im Burgenland gibt es nach dem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid des Verfassungsgerichtshofes noch keine neue Regelung, wie mit Verstößen gegen Corona-Regeln umgegangen wird. Es gebe noch keine Anweisung, man befinde sich aktuell in der Abklärung, teilte der Koordinationsstab Coronavirus mit. Die Polizei gehe bei Kontrollen, Anzeigen und Organmandaten vorerst wie bisher vor, so die Landespolizeidirektion Burgenland.

Im Gegensatz zu Wien, wo es offenbar bis auf Weiteres keine Anzeigen mehr geben soll. Die Entscheidung, wie die Polizei jetzt hinsichtlich der Corona-Regeln verfährt, liege bei den Ländern, so das Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme.

Hohe Geldstrafen drohen
Der bei Organstrafverfügungen fällige Betrag ist in einer im April ergangenen Verordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt. Für das Nicht-Tragen des Mund-Nasen-Schutzes werden demnach 25 Euro fällig, für andere Vergehen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz (etwa bezüglich Betretungsverboten) 50 Euro. Kommt es zu einer Anzeige, kann die Strafe bis zu 3600 Euro betragen (für Betriebsstätteninhaber sogar 30.000 Euro).

Verwaltungsübertretungen nach dem Epidemiegesetz, hier fallen etwa Abstandsregeln darunter, kosten laut Verordnung als Organstrafverfügung generell 50 Euro. Bei Anzeigen können es bis zu 1450 Euro sein, bei Vergehen etwa gegen Meldepflichten 2180 Euro.

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