"Ich sch*** auf..."

Paulus Manker prozessiert gegen Facebook-Gruppe

Österreich
08.09.2010 19:53
Er selbst gewann in einem vom BZÖ angestrengten Verhetzungs-Prozess das Recht auf freie Meinungsäußerung über "depperte Kretins in Kärnten". Jetzt prozessiert der Theatermacher Paulus Manker gegen eine Facebook-Gruppe, die sich mit deftigen Beschimpfungen gegen seine Person richtet. Unter anderem will sich Manker dort nicht als "Unmensch" oder "mieser Typ" verunglimpfen lassen. 14 der 15 Mitglieder der Gruppe schlossen einen Vergleich, das Verfahren gegen einen letzten, unbeugsamen Anti-Manker-Aktivisten hat jetzt am Mittwoch begonnen.

Der 32-jährige Kurzzeit-Mitarbeiter Mankers muss sich am Wiener Straflandesgericht wegen übler Nachrede vor Gericht verantworten. Der Mann war im vergangenen Jänner der Facebook-Gruppe mit dem Titel "Ich scheiß auf Paulus Manker" beigetreten, wo er den Theatermacher als "miesen Typ" und "Unmensch" bezeichnete und sich über dessen "körperliche Unappetitlichkeiten" ausließ. 

Manker (im Bild bei den Salzburger Festspielen im August 2010) reichte eine Privatanklage ein, als er von der Facebook-Gruppe Wind bekam, weil "jedes Wort eine Beleidigung meiner Person ist. Das ist ein Rundumschlag, der nicht hinzunehmen ist", wie der Künstler nun im Grauen Haus darlegte.

Rauswurf nach wenigen Tagen ohne Honorar
Der 32-Jährige war im Sommer 2008 eingesprungen, als kurz vor der Premiere des von Paulus Manker pompös inszenierten Polydramas "Alma" im ehemaligen Post- und Telegrafenamt am Börseplatz der Produktion der Tontechniker abhandenkam. Der ausgebildete Nachrichtentechniker wurde aber nach wenigen Tagen auch nicht weiter beschäftigt, weil - so Paulus Mankers Darstellung - man einen weitaus besser qualifizierten Ersatz gefunden hätte. Honorar bekam der 32-Jährige keines, da er laut Manker keine einzige Vorstellung eigenständig abgewickelt haben soll und nur für diesen Fall eine Bezahlung vorgesehen gewesen sei.

Der 32-Jährige fühlte sich von Manker unfair behandelt. Dieser sei ihm nicht nur das ihm zustehende Geld schuldig geblieben, sondern habe ihn permanent als "Volltrottel" und "Arschloch" beschimpft, wie er Richterin Katja Bruzek erzählte. Als der Mann auf Facebook die Gruppe entdeckte, trat er dieser bei und ließ dort Dampf ab. "Ich wollte ihn nicht beschmutzen. Ich wollte andere davor schützen und warnen, unter seinem Kommando zu arbeiten", erklärte er der Richterin seine Beweggründe. Paulus Manker sei "ein Despot", auch zahlreiche andere Mitarbeiter hätten unter ihm gelitten.

Manker: "Ich mag eine kontroversielle Person sein"
Er spiele mit dem Image, "nicht pflegeleicht zu sein", räumte Paulus Manker im Zeugenstand ein: "Ich mag eine kontroversielle Person sein." In Wahrheit sei er "ein grundguter, netter Mensch. Aber sagen Sie das bitte nicht weiter." Es sei unwahr, "dass ich andere Leute anschreie oder beschimpfe. Das wäre auch nicht pädagogisch." Als er von einem Journalisten von der gegen ihn gerichteten Facebook-Gruppe erfuhr, habe er sich diese zu Gemüte geführt und die Postings anfangs "beschmunzelt". 

Nachdem ihn jedoch weitere Medienvertreter und Freunde darauf ansprachen und in weiterer Folge im Internet ein Ranking der unbeliebtesten Österreicher auftauchte, wo er sich in einer Reihe mit Adolf Hitler, Josef Fritzl und Helmut Elsner fand, habe er Handlungsbedarf gesehen, gab Manker zu Protokoll: "Man darf das nicht unterschätzen. Das ist im Unterschied zu einer Zeitung, die man am nächsten Tag weghaut, omnipräsent."

Angeklagter wollte nicht klein bei geben
Mankers Anwalt Dieter Ortner leitete gegen sämtliche Personen, die seinen Mandanten verunglimpft hatten - insgesamt hatte die Facebook-Gruppe 15 Mitglieder - gerichtliche Schritte ein, in denen er auch Entschädigungsansprüche geltend machte. Bis auf den 32-Jährigen gaben alle klein bei, entschuldigten sich bei dem Künstler und widerriefen ihre Behauptungen, womit sie weiterer straf-und zivilrechtlicher Verfolgung entgingen. 

Der 32-Jährige wollte sich demgegenüber auf keinen Vergleich einlassen, weshalb nun ein Beweisverfahren mit zahlreichen zusätzlichen Zeugen abgeführt werden muss. Die Verhandlung wurde deswegen auf unbestimmte Zeit vertagt.

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