Am Flughafen München musste die Familie feststellen, dass gar keine Reservierung vorlag, obwohl die Reise über die Homepage eines Reisebüros gebucht worden war. Die Bezahlung der Reise- bzw. Flugkosten in der Höhe von über 5.000 Euro erfolgte mittels Auslands-Banküberweisung.
Durch Nachforschungen des Konsumentenschutzes bzw. durch das Opfer wurde bekannt, dass das Reisebüro aufgrund einer Geldunterschlagung durch einen Mitarbeiter in der Höhe von 1,8 Millionen Euro insolvent sei.
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