Tarif bleib besser

Jetzt kommt wieder alte Familien-Regel in Öffis

Oberösterreich
30.05.2020 08:00

Der Hund lag, wie so oft, im Detail - weil alleinreisende Elternteile mit dem neuen Familienticket-Tarif des OÖ Verkehrsverbundes benachteiligt wurden, stellt man ab 1. Juni wieder um. Dann gilt wieder das alte Modell, Verbesserungen bleiben aber bestehen.

„Es war mir sehr wichtig, dass vor allem die alleinerziehenden Mütter und Väter keinen Nachteil haben und das konnten wir mit dieser Änderung nun erreichen. Mit der Ausweitung des Berechtigungskreises auf Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Kinderdorf Mütter und Väter tragen wir auch den Herausforderungen in der heutigen Kindererziehung Rechnung", sagt der zuständige Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ).

So schaut´s aus ab 1. Juni
Das sind die Familienregelung im OÖVV Regionalverkehr ab 01.06.2020:
Reist ein Elternteil mit seinem Kind bzw. mit seinen Kindern im Regionalverkehr, erhält dieser die Einzelfahrt oder Tageskarte zum ermäßigten Fahrpreis.
Alle mitreisenden Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) können von einem Elternteil beim Kauf einer Einzelfahrkarte oder Tageskarte zum ermäßigten Fahrpreis kostenlos mitgenommen werden.
Reisen beide Elternteile mit, bezahlt der zweite Elternteil ebenfalls nur den ermäßigten Fahrpreis.
Jedes mitreisende Kind ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (ab dem Tag des 15. Geburtstages) bezahlt den ermäßigten Fahrpreis.
Die Regelung gilt sinngemäß auch für Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Kinderdorf Mütter und Väter.
Die Kinder müssen im Berechtigungsnachweis eingetragen sein. 
Als Berechtigungsnachweis werden die Familienkarte des Landes Oberösterreich und die ÖBB ÖSTERREICHcard Familie anerkannt. Diese Berechtigungsnachweise werden auch als App anerkannt.

Kernzonen reaktiviert
In Abstimmung mit den städtischen Verkehrsunternehmen aus Linz, Wels und Steyr reaktiviert der OÖ Verkehrsverbund auch in den Kernzonen die Bestimmungen für Familien von 2019. Der Vorteil des erweiterten Berechtigungskreises bleibt allerdings auch hier aufrecht.

Familienregelung
Familienregelung in den OÖVV Kernzonen Linz, Wels und Steyr ab 01.06.2020: Maximal drei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) werden in Begleitung beider Elternteile unentgeltlich befördert. Beide Elternteile müssen dafür mit ihrem Kind bzw. mit ihren Kindern gleichzeitig dieselbe Beförderungsleistung in Anspruch nehmen und einer der beiden Elternteile muss eine Einzelfahrkarte oder eine Tageskarte zum vollen Fahrpreis lösen.

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