"Der Fall wäre eigentlich spruchreif", sagte Richter Andreas Mair beim Prozess in Innsbruck. Da der Angeklagte, dem ein Sachwalter zugewiesen ist, 2004 zum letzten mal psychiatrisch begutachtet wurde, gab er dem Antrag des Verteidigers statt. Nun muss ein neues Gutachten erstellt werden, ehe der Prozess weitergeführt werden kann.
Die Anklage geht davon aus, dass der 28-Jährige im Februar einer Frau die Kreditkarte aus der Geldbörse stahl. Zumal das Opfer beteuerte: "Ich verwendete diese Karte nie, sie wurde mir gestohlen." Der Angeklagte beteuerte hingegen: "Nein! Ich habe diese Karte in einem Restaurant auf der Stiege gefunden." Was aber in Sachen Strafdrohung überhaupt nichts ändert.
Angeklagter wollte sogar Vierer-Liebesnacht mit Karte zahlen
Neben seinen Gratis-Lokaltouren "Supervorteilsfahrten" mit den ÖBB und Gratis-Einkäufen von Sportartikeln wollte der 28-Jährige die fremde Kreditkarte auch nach einer Vierer-Liebesnacht mit zwei Prostituierten zur Begleichung der Liebesdienste in Höhe von 380 Euro für sich und seinen Freund verwenden. Bei zahlreichen Versuchen "spuckte" der Bankomat aber nur 110 Euro für die Liebesnacht aus.
von Hans Licha, Tiroler Krone
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