In Zeiten von Corona

AK Tirol klärt Lehrlinge über ihre Rechte auf

Tirol
18.03.2020 11:30
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wegen Schließungen und Geschäftsrückgängen versuchen derzeit viele Betriebe, ihre Lehrlinge zu einvernehmlichen Lösungen zu überreden oder einen Zwangsurlaub zu verordnen. Umgekehrt werden Lehrlinge, die die Berufsschule aktuell nicht besuchen können, zur Arbeit im Betrieb angehalten. Die Experten der AK Jugendabteilung beraten.

Selbst nach Unterschrift aller Beteiligten (Betrieb, Lehrling, bei minderjährigen Lehrlingen Eltern) ist eine einvernehmliche Lösung des Lehrvertrags erst rechtswirksam, wenn zusätzlich eine schriftliche Bescheinigung über eine Belehrung durch die Arbeiterkammer vorliegt. Erforderlichen Belehrungsgespräche werden derzeit auf Grund der Schließung der AK Stellen auch telefonisch durchgeführt. Grundsätzlich rät die AK aber dazu, Lehrverhältnisse jetzt nicht überstürzt aufzulösen.

Zwangsbeurlaubung nicht erlaubt
Urlaube müssen auch bei Lehrlingen grundsätzlich einvernehmlich vereinbart werden. Gegen einen Zwangsurlaub kann man sich durch schriftlichen Widerspruch zur Wehr setzen. Eine telefonische Beratung in der AK Jugendabteilung wird empfohlen, da es sich derzeit bei Urlauben um ein sehr sensibles Thema handelt.

Manche müssen arbeiten gehen
Der Unterricht in der Berufsschule findet - wenn auch in modifizierter Form und mit Hilfe elektronischer Medien - für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 statt! Eine Beschäftigung von Lehrlingen währenddessen ist unzulässig. Anders ist es bei Lehrlingen im Lebensmittelhandel, in Drogerien und Apotheken und bei Großhandelskaufleuten: Sie haben schulfrei und müssen deshalb arbeiten gehen. Dasselbe gilt (vorläufig bis 22.3.) auch für Lehrlinge in den Bereichen Metall, Spedition und Logistik, IT, KFZ, Installation usw. Die betroffenen Berufsschulen informieren.

Experten informieren per Telefon
Die in vielen Betrieben jetzt eingeführte Kurzarbeit gilt jedenfalls nicht für Lehrlinge. Im Gegenteil ist bei der Kurzarbeit von Ausbildern auf die Aufrechterhaltung der Berufsausbildung Bedacht zu nehmen. Bei Fragen helfen die Experten der AK Tirol unter der AK Lehrlingshotline 0800/225522-1566.

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