Im Februar 2010 wurde Primar Klaus Albegger vom Landesgericht zum Gutachter im Fall Riechelmann bestellt. "Prof. Riechelmann ist Vorstandsmitglied der Österreichischen HNO-Gesellschaft. Gutachter Albegger war dies längere Zeit auch. Darin erblickte ich eine mögliche Befangenheit des gerichtlich bestellten Gutachters", sagt die Witwe eines nach Behandlung auf der HNO-Innsbruck verstorbenen Patienten.
Diese Nähe zum Beschuldigten Riechelmann, wie auch der Umstand, dass der Gutachter seit der Zeit seiner Bestellung mit Opfern und Betroffenen kaum ein Wort gewechselt hatte, hätten sie veranlasst, Gutachter Albegger abzulehnen.
Laut Innsbrucker Staatsanwaltschaft habe sich Prof. Albegger zunächst keineswegs als befangen gefühlt. Erst nachdem er mit aus seiner Sicht unwahren Behauptungen und der Ablehnung konfrontiert worden sei, fühlte er sich befangen. Nun muss die Suche nach einem neuen Gutachter beginnen…
von Hans Licha, Tiroler Krone
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