36.000 Fälle
Jetzt hat auch Südtirol seinen “Ortstafelstreit”
Durnwalder sah sich als falschen Adressaten für den Verweis des Ministerrates. "Die Schilder, die das Land aufgestellt hat, sind alle zweisprachig, die beanstandeten Schilder haben Dritte aufgestellt", erklärte er. Dritte, denen er nicht vorschreiben könne, wie sie ihre Schilder gestalten sollten. Außerdem sei nicht er als Landeshauptmann, sondern der Landtag für die Regelung der Toponomastik zuständig. Im Landtag seien allerdings bereits zwei entsprechende Gesetzesentwürfe am Widerstand italienischer Rechtsparteien gescheitert. Grund für den Konflikt sind rund 36.000 Beschilderungen von Wanderwegen in ausschließlich deutscher Sprache, die vom Alpenverein aufgestellt wurden.
"Ihre Provinz liegt in Italien. Wir leben in Italien, und es ist unvorstellbar und nicht hinzunehmen, dass es in der Provinz Bozen nur deutsche Wegweiser gibt", sagte Regionenminister Raffaele Fitto von Berlusconis Regierungspartei PdL im Gespräch mit der Südtiroler Tageszeitung "Dolomiten". Er bestritt allerdings, dass er verlangt hätte, sämtliche Flurnamen übersetzen zu lassen. Es hätte eine Kommission eingesetzt werden sollen, die dann darüber entschieden hätte, welche Namen unübersetzbar seien, erklärte Fitto.
Landeshauptmann verweigerte Unterschrift
Die Unterzeichnung eines Kompromissabkommens war am Mittwoch gescheitert. Durnwalder verweigerte die Unterschrift, da von ihm verlangt wurde, dass er persönlich dafür Sorge tragen solle, dass alle Schilder gegen zweisprachige ausgetauscht werden. "Niemand kann von mir verlangen, die Begriffe, die Ettore Tolomei erfunden hat, jetzt offiziell zu verwenden", sagte Durnwalder im Hinblick auf den umstrittenen italienischen Politiker und Nationalisten. Tolomei hatte schon vor dem Ende des Ersten Weltkriegs die Orts- und Flurnamen in Südtirol italianisiert, um den Anspruch Italiens auf das deutschsprachige Gebiet zu untermauern.
Italienische Politiker hatten in der Vergangenheit wiederholt Kritik an den einsprachigen Schildern des Alpenvereins geübt. Das Abkommen hätte eigentlich vorgesehen, dass all jene Schilder, die auf öffentlichem Grund aufgestellt sind, grundsätzlich zweisprachig sein müssen. Dabei sollten Namen von Gemeinden oder Fraktionen in beiden Sprachen aufscheinen, während für Hof- oder Flurnamen nur beispielsweise die Bezeichnung Hof (maso) übersetzt und der Eigenname in der ursprünglichen Form beibehalten werden sollte.

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