Terror-Prozess
Deutsches Al-Kaida-Duo wandert ins Gefängnis
Die beiden Männer halfen laut Urteil des Oberlandesgerichts in Koblenz unter anderem dem Schmuckhändler Aleem N. aus dem pfälzischen Germersheim dabei, vor seinen Reisen in das pakistanisch-afghanische Grenzgebiet Geld und Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen. Ö. hatte im Prozess Kontakte zu dem Deutsch-Pakistani eingeräumt, der als eine Schlüsselfigur der Al Kaida in Deutschland gilt. Die Beziehung sei aber rein geschäftlicher Natur gewesen. Aleem N. war im Sommer 2009 zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Mit dem Urteil gegen Ö. folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für ihn eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten beantragt. Für I. forderte sie in ihrem Plädoyer Freispruch. Die Bundesanwaltschaft hingegen hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert.
Hilfestellung bei tödlichen Missionen
Beide Männer haben laut dem Urteil zwischen 2004 und 2008 der Al Kaida bei ihrer tödlichen Mission geholfen. Hauptbelastungszeuge in dem Verfahren war der Stiefsohn von Aleem N. Die Vorsitzende Richterin Angelika Blättner sagte: "Wir mussten uns aber viele Lügen, Halbwahrheiten und unterdrückte Wahrheiten anhören." Als Beispiel dafür nannte sie das von Ö. widerrufene Geständnis eines Überfalls auf afghanische Soldaten. "Wir glauben den Angeklagten nur das, was durch andere Beweismittel bestätigt wird."
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die beiden Angeklagten ein Doppelleben führten. Dass ihre Kontakte zu Aleem N. nicht nur freundschaftlicher Natur waren, sei unter anderem aus ihrem konspirativen Verhalten zu schließen. Seit Sommer 2005 hatten die beiden Angeklagten nach Ansicht des Gerichts des öfteren N. gemeinsam besucht, um Absprachen über die Unterstützung der Al Kaida zu treffen. Zu dieser Zeit hatten sie keine telefonischen Kontakte untereinander, nutzten "Fantasie-E-Mail-Accounts" und verwendeten Codewörter für Ausrüstungsgegenstände. Auch sollen sie bei Besuchen die SIM-Karten aus ihren Handys genommen haben, um ihre Ortung unmöglich zu machen.
Rund 60 Prozesstage, mehr als 100 Zeugen
Seit September 2009 standen die beiden gebürtigen Türken Ö. und I. vor Gericht. An rund 60 Prozesstagen waren mehr als 100 Zeugen und Gutachter unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen gehört worden. Das türkische Justizministerium und die türkische Generalstaatsanwaltschaft hatten kurz vor der Urteilsverkündung die Auslieferung von Ömer Ö. beantragt. Die Behörden bezogen sich auf seine mutmaßliche Beteiligung an dem Angriff auf afghanische Soldaten.
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