Mutter vor Gericht

Mindestsicherung weg, weil Ex-Mann Rasen mähte

Niederösterreich
14.01.2020 17:42

Justizposse im Waldviertel: Weil ihr Ex-Mann sie bei der Gartenarbeit unterstützte, wurde einer 48-jährigen Mutter von Zwillingen beinhart die Mindestsicherung gestrichen. Denn die wütende Vermieterin der Frau hatte sie angezeigt, nachdem sie sich durch das Rasenmähen des früheren Gatten und Kindsvaters gestört gefühlt hatte. Daraufhin verlor die zweifache Mutter nicht nur die Sozialhilfe, sie musste auch noch vor Gericht ...

Mit 42 war die Angeklagte Mutter von Zwillingen geworden, doch dem späten Glück folgte eine schwere Krise: Denn den Kindsvater, mit dem sie zu dem Zeitpunkt noch verheiratet war, zog es zu einer anderen Frau ... Es folgte die Scheidung. Auf einen Rosenkrieg wurde wegen der Kinder verzichtet, man trennte sich einvernehmlich. Der 54-Jährige hatte allerdings noch vor der Trennung einen Mietvertrag für ein Haus im Waldviertel unterschrieben. In dieses zog die Mutter mit den Kindern dann alleine, der Vater erhielt ein Besuchsrecht.

Anzeige, weil Ex-Mann im Garten arbeitete
Der 54-Jährige half der 48-Jährigen immer wieder im Haus, chauffierte die Kleinen und nächtigte einige Male im Gästezimmer. Das schien der Vermieterin bereits sauer aufzustoßen und als der Kindsvater eines Tages den Gartenzaun renovierte und Rasen mähte, entbrannte schließlich ein Streit, in dem es unter anderem darum ging, dass das Grundstück gar nicht der Vermieterin gehören soll, sondern der Kirche. Die wütende Hausbesitzerin zeigte die Mutter der Zwillinge daraufhin wegen Betrugs an, berichtet die Wiener Gratiszeitung „Heute“.

Der Vorwurf: Die 48-Jährige soll entgegen ihren Angaben nicht alleine leben und zu Unrecht 5968 Euro Sozialhilfe im Zeitraum von November 2016 bis November 2018 bezogen haben. Die Mutter der Zwillinge fand sich auf der Anklagebank in Krems wieder, die Mindestsicherung war ihr inzwischen gestrichen worden: „Ich hatte nicht einmal die Möglichkeit auf einen Einspruch“, beklagte sie laut „Heute“ vor Gericht. 

„Heißt nicht, dass eine Lebensgemeinschaft besteht“
Die Richterin befand sehr schnell, dass hier eindeutig ein Fehler der Behörde vorliegt. „In Zeiten wie diesen sollte man froh sein, dass sich ein Vater nach der Trennung um die gemeinsamen Kinder kümmert. Nur weil ein Mann den Rasen mäht und den Gartenzaun repariert, heißt das noch lange nicht, dass eine Lebensgemeinschaft besteht“, so die Richterin. Die Mutter wurde rechtskräftig freigesprochen.

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