Marmeladenkrieg

Zentis behauptet, Darbo überschreitet legale Grenzwerte

Tirol
09.06.2010 10:45
Der "Marmeladenkrieg" zwischen dem deutschen Nahrungsmittelhersteller "Zentis" und dem Tiroler Konfitürenproduzenten Darbo mit Sitz in Stans geht in die nächste Runde. In einer Aussendung wurde Darbo am Mittwoch vorgeworfen, Grenzwerte zu überschreiten. Bei Darbo wurde auf innerbetriebliche Kontrollen verwiesen. Den in der Aussendung zitierten Grenzwert gebe es gar nicht, daher könne er auch nicht überschritten werden, sagte Vorstandsvorsitzender Martin Darbo.

Konkret geht es um den HMF-Gehalt. HMF steht für Hydroxymethylfurfural und ist eine Aldehyd- und Furanverbindung, die sich bei der thermischen Zersetzung von Zucker oder anderen Kohlenhydraten bildet. In der Aussendung wurde auf "Vermutungen" verwiesen, wonach ein zu hoher HMF-Gehalt eine krebsfördende und erbgutverändernde Wirkung haben könnte. Laut dem Berliner Institut für Produktqualität (ifp) soll Darbos Powidl-Marmelade "extrem stark temperaturbelastet" hergestellt werden. Das sei die Ursache für "die hohen HMF-Werte".

Darbo überrascht über dieses "Niveau"
Wie Martin Darbo betonte, würden alle Vorschriften bei der Produktion eingehalten und permanent überprüft. Gebe es etwas Gesundheitsgefährdendes, "dann hätten wir sofort reagiert". Man sei überrascht über das Niveau der Auseinandersetzung, der Konflikt gehöre in den Gerichtssaal, sagte Darbo.

Nach einem gewonnen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) war Zentis gegen die Verwendung des Wortes "naturrein" vorgegangen. Die Firma klagte auf Unterlassung, das Tiroler Unternehmen solle die Wortbildmarke "darbo naturrein" und den Werbeslogan "In Darbo naturrein kommt nur Natur rein" nicht mehr verwenden. Zentis behauptete unter anderem Grenzwertüberschreitungen von Pflanzenschutzmitteln.

Um die Bezeichnung "naturrein" auf den Etiketten des Tiroler Unternehmens war es auch in dem vierjährigen Rechtsstreit mit dem deutschen Verein für Unwesen in Handel und Gewerbe gegangen, der die Bezeichnung als Täuschung des Konsumenten in Deutschland verbieten lassen wollte.

Der EuGH entschied im April 2000 zugunsten von Darbo und urteilte, dass es sich dabei nicht um Irreführung des Konsumenten handle. Gartenfrüchte seien "zwangsläufig" der Umweltverschmutzung und Pestiziden ausgesetzt und überdies seien die in der Marmelade festgestellten Blei-, Cadmium- und Pestizidrückstände nur sehr gering, wurde die Entscheidung damals begründet.

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