Beide Angeklagte zeigten sich von Beginn an zu den Vorwürfen geständig und bekannten sich schuldig. Dies honorierte Richter Peter Friedrich. Auch dass beide Männer zuvor unbescholten waren, teilweise die Beute nach den Delikten aufgefunden werden konnte und erste Schadenswiedergutmachungen stattgefunden haben, wertete er als mildernd.
"Wer aber einmal in einen Lauf einer Waffe schaut, der ist schwer traumatisiert", versuchte Friedrich die Dramatik des Überfalls und die Folgen zu verdeutlichen. Die psychische Beeinträchtigung des damals 21-jährigen Opfers, deren Freiheitsentziehung und das Zusammentreffen zweier Verbrechen und Vergehen galten erschwerend für das Urteil. Zudem wurde der 23-jährige Erstangeklagte wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger auf seinem Handy schuldig gesprochen.
"Nicht über Konsequenzen nachgedacht"
Es sei ein Blödsinn gewesen und er habe über die Konsequenzen nicht nachgedacht, zeigte sich der in Berlin geborene Hauptbeschuldigte reuig. Sein Kollege habe Schulden gehabt und bei ihm und seiner Freundin gewohnt. In erster Linie habe er ihm helfen wollen, gab der 23-jährige, der mit einer gleichaltrigen Einheimischen ein Kind hat, als Motiv an. Sie hätten sich unmittelbar vor der Tat zum Tankstellenüberfall entschieden. Er habe die Waffe, eine Schreckschusspistole, sowie die Munition besorgt und sei "Schmiere" gestanden, sein Freund habe die Tat ausgeführt.
Die Einbruchsdiebstähle in ein Souvenirgeschäft, einen Supermarkt sowie in einen Gasthof gaben beide zu. Zum Einbruch in das Gasthaus verhalf die Lebensgefährtin des Hauptangeklagten den Männern, indem sie zuvor ein Fenster öffnete. Die 23-jährige Mutter zweier Kinder wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Schulden wegen Leidenschaft für Autos
Der 26-jährige Zweitangeklagte kam im Beisein seiner aus Brandenburg angereisten Eltern. Die Leidenschaft für Motorräder und Autos habe seinen Mandanten in die Schulden getrieben, weshalb er Privatinsolvenz angemeldet habe. Nach den Delikten habe er sich zuerst in Deutschland und dann in Österreich den Behörden gestellt, führte dessen Verteidiger zu Beginn aus.
Der Beschuldigte entschuldigte sich bei den Betroffenen, besonders bei der Angestellten der Tankstelle. Sie hatte zwei Stunden ausharren müssen, bevor sie damals von ihrem Freund befreit wurde. Der Deutsche wurde auch wegen Urkundenunterdrückung von Fahrzeugpapieren nach einem Einbruchsdiebstahl in ein Autohaus verurteilt.
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