Den einheimischen Koch muss man leider als unbelehrbar bezeichnen. In mehrere einschlägige Delikte (Alko-Unfall, Fahren ohne Führerschein) war er bereits verwickelt. Bei der Todesfahrt mit seinem PS-starken Audi hatte er erneut 1,4 Promille und keinen Schein – weil er nie einen gemacht hat!
Lenker gibt sich geläutert
Vor dem OLG-Senat mimte er den Geläuterten: „Ich habe wieder einen Job, will mein Leben auf die Reihe bekommen.“ Der Verteidiger führte an, dass ein höheres Strafmaß eine Fußfessel verhindern würde (Anm.: eine Fußfessel ist nur bei Haftstrafen bis 24 Monaten möglich).
Milderndes fällt weg
Gegen das Ersturteil berufen hatte die Staatsanwaltschaft, auch der OLG-Senat schwenkte auf diese Linie ein: Zu entfallen habe demnach, dass die Gewöhnung des Angeklagten an Alkohol als mildernd gewertet wurde. Und statt einem Geständnis habe es „eher Ausflüchte“ gegeben. Nun ergingen 22 Monate Haft.
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