Zwei Ärzte angeklagt

Davids Mutter: „Höchststrafe wäre nicht genug“

Salzburg
23.10.2019 07:00

Im Fall David sind nun zwei Ärzte angeklagt. Die Salzburger Landeskliniken (SALK) aber nicht. Warum, fragen sich auch die Eltern. Und: „Wie geht es weiter?“

„Endlich“, sagt Edda P., die Mutter von David, beim Telefonat mit der „Krone“. Froh ist sie, dass „etwas weitergeht“. Denn: „Das Warten war unerträglich.“ Mehr als eineinhalb Jahre - oder 543 Tage - sind nach dem tragischen Tod ihres Kindes infolge einer Mini-Operation vergangen. Nun hat die Staatsanwaltschaft die zwei Ärzte, die David an jenem April-Tag 2018 behandelten hatten, angeklagt. Grob fahrlässige Tötung lautet der Vorwurf. Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haft. „Selbst die Höchststrafe wäre nicht Strafe genug für das, was die Ärzte uns angetan haben“, sagt Edda P. hoffend auf „höhere Gerechtigkeit“.

Ärzte trafen die falschen Entscheidungen
Ein Kinderchirurg und ein Anästhesist haben - wie es ein Gutachter formuliert - das medizinische „Alptraum-Szenario“ zu verantworten: War es der Klinikstress? Ein zu überhastetes Vorgehen? Definitiv waren es falsche Entscheidungen, die die „Götter in Weiß“ getroffen haben: Auf nicht nüchternen Magen wurde sofort operiert, dem 17 Monate alten Buben eine Vollnarkose verpasst - samt zweiter Propofol-Spritze. OP-Aufklärung? EKG? Fehlanzeige. Hauptsache schnell-schnell.

Die Folge: David atmete nach dem siebenminütigen Eingriff Erbrochenes ein. Elf Tage später atmete er das letzte Mal aus.

Prozess soll Antworten liefern
Die Eltern hoffen beim Prozess auf Antworten. Diese sind ihnen zu oft verwehrt worden. „Wir wurden angelogen“, zeigt die Mutter sinnbildlich mit dem Finger auf die Klinik-Führung.

Doch die SALK werden nicht vor dem Strafgericht stehen: „Kein Organisationsverschulden und kein Fehlverhalten von leitenden Angestellten“, so hat die Staatsanwaltschaft die Einstellung nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz begründet. Einerseits hat das Landesspital im Grunde alle medizinischen Standard-Regeln eingehalten - zumindest haben die Gerichtsgutachter nichts beanstandet. Andererseits gelten die zwei angeklagten Oberärzte nicht als leitendes Personal. Doch Opfer-Anwalt Stefan Rieder könnte die Ermittlungen mittels Antrag fortführen lassen. Er lässt dies noch offen. Die 14-tägige Frist läuft aber.

Zwei weitere Verfahren im Ruhemodus
Der Advokat der Opferschutzorganisation Weißer Ring erwartet aber eines: ein „Schuldeingeständnis der Ärzte“. Ein rechtskräftiges Urteil würde weitere noch ruhende Verfahren „aufwecken“: das Zivilverfahren samt Schadenersatzforderung gegen die SALK. Das Disziplinarverfahren nach dem Ärztegesetz. Ihren Job im Landesspital sind die zwei Ärzte schon los, heißt es von den SALK. Von einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses ist die Rede. Wann diese erfolgte? Das will man nicht verraten - mit Datenschutzverweis. Rieder zweifelt: „Mich haben die SALK über die kolportierte einvernehmliche Dienstauflösung bisher noch nicht informiert.“

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