68 Messerstiche

20 Jahre Haft statt lebenslang für Frauenmörder

Oberösterreich
12.09.2019 11:11

Das Oberlandesgericht Linz hat am Donnerstag die lebenslange Haft für einen Kroaten, der am 5. März 2018 seine von ihm getrennt lebende Frau in Bad Schallerbach mit 68 Messerstichen getötet hatte, auf 20 Jahre herabgesetzt. Der Mann hatte gegen die Strafhöhe berufen, weil beim Urteil des Landesgerichts Wels keine Milderungsgründe anerkannt worden waren.

Nach der Trennung des Paares war die 48-jährige Frau zu Verwandten nach Bad Schallerbach gezogen. Dort lebte sie allein in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Im März 2018 stand der in Kroatien lebende Ehemann dann plötzlich bei ihr vor der Tür, um noch einmal mit ihr zu sprechen. Im Zuge dieser Unterredung kam es in den Morgenstunden dann zur Bluttat.

68-mal zugestochen
Der Mittvierziger soll auf die Frau mit einem Küchenmesser mit 13 Zentimeter langer Klinge mindestens 68-mal „hinterrücks“ eingestochen haben, so der Oberstaatsanwalt. Für ihn stand außer Frage, dass er mit Mordabsichten seine Noch-Ehefrau aufgesucht hatte.

„Bin kein Mörder, ich bin ein Gläubiger“
Das wiederum bestreitet der Angeklagte nach wie vor. „Ich wollte meine Frau nicht töten, ich weiß nicht, was in diesem Moment in mir vorgegangen ist“, verlas er im Gerichtssaal eine Erklärung. „Ich bin kein Mörder, ich bin ein Gläubiger, ein Christ“, meinte er noch. Er werde diesen Tag „mein ganzes Leben lang bereuen“.

Milderungsgründe nicht anerkannt
Seine Verteidigerin begründete den Antrag auf Reduzierung des Strafausmaßes damit, dass beim erstinstanzlichen Urteil keine Milderungsgründe anerkannt worden waren: „Das reumütige Geständnis, das Übergeben der Tatwaffe, das ist alles ein wichtiger Beitrag zur Wahrheitsfindung gewesen.“

„20 Jahre sind der Tatschuld angemessen“
Das OLG entschied dann auch, dass „20 Jahre Haft der Tatschuld angemessen sind“. Auch wenn „der Begriff reumütig bei dem Geständnis schwer zu fassen“ sei, habe der Kroate trotz Erinnerungslücken doch schon bei seiner Verhaftung unmittelbar nach der Tat alles zugegeben.

„Kein geplantes Vorgehen“
Außerdem könne ihm nicht zweifelsfrei ein „geplantes, zielgerichtetes Vorgehen“ nachgewiesen werden. Der Umstand, dass er 68-mal auf seine Frau eingestochen habe, sei dafür kein eindeutiger Beleg, es habe sich um „ein Übertöten als Entladung der aufgestauten Emotionen“ gehandelt. Daher wurde dem Antrag auf Strafmilderung stattgegeben.

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