Im ersten Prozess im Jänner hatten die damaligen Geschworenen auf Totschlag entschieden: Dass der Angeklagte seine Tat im Zustand einer "allgemein begreiflichen Gemütserregung" beging. "In einem psychischen Ausnahmezustand", sagt Verteidiger Markus Abwerzger. Die Berufsrichter hatten diesen Spruch jedoch wegen Rechtsirrtums aufgehoben.
Der Angeklagte gab auch im zweiten Prozess am Donnerstag vor Richter Karl Heinz Nagrele als Motiv für seine Tat an: "Ich wollte dem Ex-Mann meiner Schwester nur einen Denkzettel verpassen!" Um dessen Geschwätz über seine Schwester abzustellen.
An seiner Arbeitsstelle habe das spätere Opfer verbreitet, er habe die Schwester des Angeklagten nur geheiratet, um eine Aufenthaltsbewilligung zu ergattern. Der medizinische Gutachter: "Zwei Stiche mit der 22cm langen Klinge hätten tödlich sein können." Vertagt.
von Hans Licha, Tiroler Krone
Symbolbild
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