Bange Momente durchlebte eine 39-jährige Bergsteigerin am Sonntagvormittag in Osttirol! Die Italienerin kam bei einer Tour auf die Große Kinigat vom Steig ab und geriet laut Polizei in ein extrem steiles Gelände. Die Frau traute sich schließlich weder vor noch zurück - und setzte daraufhin einen Notruf ab.
Die 39-jährige Italienerin wollte am Sonntagvormittag im Gemeindegebiet von Kartitsch über den Kinigat Klettersteig (Schwierigkeit D) auf die Große Kinigat klettern. Beim Aufstieg kam sie vom Steig ab und geriet auf 2080 Metern Seehöhe in ein extrem absturzgefährdendes Gelände.
Notruf abgesetzt
„Die Frau konnte plötzlich nicht mehr weiter und wagte es auch nicht zurückzusteigen. Daraufhin setzte sie über die Leitstelle Tirol einen Alpinnotruf ab“, heißt es vonseiten der Polizei.
Bergrettung rückte aus
Die Bergrettung Obertilliach rückte daraufhin sofort mit sechs Einsatzkräften aus. Nach längerer Suche konnte die Frau in steilem Gelände, auf einem Felsabbruch sitzend, aufgefunden und anschließend aus der Gefahrenzone gerettet werden. Die Italienerin blieb unverletzt.
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).