Recht einfordern

Verspätungen, Ausfälle: Was tun bei Flug-Pannen?

Reisen & Urlaub
05.07.2019 15:00

Angedrohte Streiks auf dem Flughafen Wien und anderswo werden auch diesen Sommer Flugreisende hart treffen und für Chaos sorgen. Umso wichtiger ist, seine Rechte zu kennen und Ansprüche zu dokumentieren. Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt, sobald man auf einem EU-Airport abfliegt oder dort landet. Einschränkung: Reist man mit einer außereuropäischen Fluglinie ein, dann muss diese einen Firmensitz in der EU haben, damit die Verordnung greift.

Allgemein gilt: Bei verspätetem Abflug (ab zwei bis vier Stunden je nach Flugstrecke) muss die Airline ihre Kunden gratis betreuen (Getränke, Snacks, Kommunikation, eventuell Hotel).

Kommt man verspätet an, dann stehen ab drei Stunden Verzögerung je nach Entfernung 250 bis 600 Euro zu, außer es waren daran besondere Umstände (Unwetter, Vulkanausbruch usw.) schuld.

Verpasst man dadurch seinen Anschlussflug, gelten die selben Bedingungen. Voraussetzung: der zweite Flug ist unter gleicher Flugnummer bzw. auf einem gemeinsamen Ticket gebucht.

Fällt ein Flug ganz aus, dann können Konsumenten zwischen Kostenrückerstattung und alternativer Beförderung bzw. Rückflug zum Startflughafen wählen.

Kronen Zeitung

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