15 und 14 Jahre Haft

Opfer gekidnappt und dann versucht Geld zu erpressen

Vorarlberg
09.04.2010 18:11
Zwei türkische Staatsbürger sind am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen erpresserischer Entführung, schwerer Nötigung, Freiheitsentziehung und illegalem Waffenbesitz zu 15 und 14 Jahren Haft verurteilt worden. Sie sollen zwei Männer entführt und gedroht haben, sie umzubringen, um von einem Casinobetreiber Geld zu erpressen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden arbeitslosen Angeklagten, 32 und 34 Jahre alt, fassten im April vergangenen Jahres den Entschluss, den Betreiber eines Dornbirner Spiellokals zu erpressen. Dazu kidnappten sie einen Bekannten des Casino-Geschäftsführers und fuhren mit diesem Mann nach Zürs am Arlberg, wo sie ihn im Keller eines Gastlokales festhielten. Per Handy forderten die beiden 15.000 Euro von dem Casinobetreiber.

"Ich brauche nur eine Kugel für dich"
Immer wieder hielten die beiden Männer dem Opfer eine Pistole an den Kopf, bedrohten es mit einem Messer und machten ihm mit Ankündigungen wie "Ich brauche nur eine Kugel für dich" Angst. Als sich der Türsteher des Zürser Lokals einmischte, wurde auch dieser bedroht. Er musste fortan als Chauffeur herhalten, als die Täter mit ihrem ersten Opfer gegen 5.00 Uhr das Lokal verließen.

Eine Irrfahrt begann. Wiederholt blieben die beiden Türken mit den zwei gefangen gehaltenen Männern an einsamen Plätzen stehen und verlangten von ihnen, den Chef des Spielclubs endlich zur Geldübergabe zu bewegen. Dieser hatte jedoch inzwischen die Polizei alarmiert. Nach einer langen Nacht wurden die Erpresser schließlich in den Morgenstunden im Großraum Bludenz von der "Cobra" festgenommen. Die Angeklagten selbst zeigten sich bis zum Schluss nicht geständig und boten vor Gericht teils kuriose Erklärungen an.

Täter waren schon amtsbekannt
Die Geschworenen schenkten den beiden Männern jedoch keinen Glauben und befanden sie in allen Anklagepunkten für schuldig. Für den erstangeklagten 32-Jährigen kommen zu den 15 Jahren noch sieben Monate Haftstrafe aus einer früheren Verurteilung hinzu. Der Mann hat fünf einschlägige Vorstrafen, sein Komplize drei. Den beiden Opfern müssen die Tatverdächtigen je 1.000 Euro bezahlen. Verteidiger German Bertsch kündigte unmittelbar nach Urteilsverkündung an, das Urteil bekämpfen zu wollen. Somit ist es noch nicht rechtskräftig.

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