Der Angeklagte war bereits zuvor einmal auffällig geworden und wurde 2001 wegen sexuellen Missbrauchs außerhalb des Kinderdorfs verurteilt. Als das an seinem Arbeitsplatz im Kinderdorf in Bregenz bekannt wurde, musste der 42-Jährige gehen. Zudem verhängte die Leitung der Einrichtung ein Besuchsverbot. Dieses wurde jedoch nach Ablauf der Bewährungsfrist ein Jahr später gelockert, offenbar weil der Mann bei den Kindern großen Anklang fand.
Bei diesen Besuchen brachte der ehemalige Betreuer mehrfach eine damals Elfjährige zu Bett, die er dabei im Genitalbereich berührt haben soll. Der Mann bestritt die Vorwürfe vor Gericht. Dieses wertete die Aussagen der heute 17-Jährigen jedoch als glaubwürdig. Dem Opfer wurden 1.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen.
Der Leiter des Vorarlberger Kinderdorfs, Christoph Hackspiel, gestand Fehler ein und entschuldigte sich. Man hätte den Mann nicht mehr ins Kinderdorf lassen dürfen. Inzwischen gebe es derartige Besuchskontakte nicht mehr, das Kontrollnetz sei verbessert worden, betonte er.
Symbolbild
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