Prozess in NÖ

Baby zu Tode geschüttelt: 6 Jahre Haft für Vater

Niederösterreich
06.06.2019 14:52

Ein 20-Jähriger ist am Donnerstag wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der junge Mann soll seinen knapp vier Monate alten Sohn Ende Oktober 2018 in Neunkirchen geschüttelt haben, der Säugling starb rund zwei Wochen später im Spital an den Folgen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Am 30. Oktober des Vorjahres war der Angeklagte zum ersten Mal mit dem Säugling alleine in seiner Wohnung - auf Drängen der Kindsmutter, wie es hieß. Weil sein Sohn die Flasche nicht trinken wollte, sei er in der Nacht mit dem Baby im Kinderwagen zur Wohnung der Mutter gegangen, die sich rund 15 Minuten entfernt befindet, wie der 20-Jährige schilderte. 

„Er hat sich nicht bewegt und nicht mehr geatmet“
Der Säugling „war komplett blau“, „er hat sich nicht bewegt und nicht mehr geatmet“, schilderte die Kindesmutter in der auf Video gezeigten kontradiktorischen Einvernahme unter Tränen. Der Beschuldigte „hat panisch herumgeschrien, er geht in den Häfn“. Die junge Frau berichtete von Aggressionsproblemen des Angeklagten. Sie habe immer „ein ungutes Gefühl“ gehabt, wenn er alleine mit dem Baby war. Bereits vor dem Vorfall Ende Oktober habe sie blaue Flecken am Körper des Säuglings bemerkt und den Kindsvater zur Rede gestellt, der immer andere Gründe für die Verletzungen gefunden habe.

„Schütteln ist potenziell lebensgefährlich“
Das Baby wurde ins Spital gebracht und starb am 14. November infolge einer Atem- und Hirnlähmung. Laut Anklage hatte der 20-Jährige vor dem Auftauchen vor der Wohnung der Kindsmutter den Säugling offenbar geschüttelt. Einem Sachverständigen zufolge erlitt das Kind dabei ein Schädel-Hirn-Trauma mit Blutung in die Schädelhöhle und Blutungen im Gehirn mit wässriger Hirnschwellung. „Ein Schütteln eines wenige Monate alten Kindes ist jedenfalls eine potenziell lebensgefährliche Handlung“, betonte der gerichtsmedizinische Sachverständige. Ein plötzlicher Kindstod sei im gegenständlichen Fall „im höchsten Grade unwahrscheinlich“.

Richter: „Schütteln als Ursache für die Blessuren“
Sämtliche vom Angeklagten geschilderten Varianten, wie es letztlich zum Tod des Kindes hatte kommen können, konnten vom Schöffensenat ausgeschlossen werden, sagte der Richter. Es bleibe das Schütteln als Ursache für die Blessuren, die zum Tod des Babys geführt haben. Der Beschuldigte wisse, dass Schütteln Verletzungen verursacht, und habe es trotzdem getan.

Erschwerend waren bei der Strafbemessung die einschlägigen Vorstrafen, der rasche Rückfall, die Begehung während offener Probezeiten und die Tat zum Nachteil eines wehr- und hilflosen, schutzbedürftigen Minderjährigen. Mildernd wirkte sich der Tod einer nahestehenden Person aus. Zudem muss der Angeklagte der Kindsmutter 2000 Euro zahlen, mit dem Rest der Ansprüche wurde die Privatbeteiligte auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Vom Widerruf der offenen Probezeiten wurde abgesehen.

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