Der 51-jährige Gastronom und Geschäftsmann aus dem Großraum Innsbruck war angeklagt, weil er bereits vor Jahren 617.000 Euro an Umsatz- und Einkommenssteuer nicht bezahlt haben soll. Nach einigen missglückten Versuchen kam es am Donnerstag nun endlich zur Verhandlung, bei der sich der Angeklagte vor dem Schöffensenat unter Richter Josef Geisler (Bild) auch teilweise schuldig bekannte.
So kam es im Verlauf der Verhandlung dann auch zu einer Reduzierung, der dem Geschäftsmann angelasteten Beträge. Schließlich blieben noch knapp 420.000 Euro nicht bezahlter Steuern für Gewinne aus Wertpapier-Spekulationen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts übrig, was zu folgendem Urteil führte: 356.000 Euro muss der Angeklagte dem Finanzamt überweisen und 170.000 Euro, wovon 90.000 bedingt verhängt wurden, macht die Gerichtsstrafe aus.
Freudestrahlendes Gesicht
Großes Staunen daraufhin im Gerichtssaal: Mit freudestrahlendem Gesicht akzeptierte der Gastwirt die Strafe sofort und bedankte sich bei allen Beteiligten mit einem kräftigen Händedruck. Da auch Staatsanwalt Andreas Leo auf eine Berufung verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig.
"Ich bin froh, dass die Sache nun endlich abgeschlossen ist, denn wer weiß, wie lange das noch gedauert hätte, wenn ich dagegen Berufung eingelegt hätte", kommentierte der offensichtlich überaus zufriedene Angeklagte diese Strafe, die vielen anderen Tränen der Verzweiflung in die Augen getrieben hätte.
von Werner Kriess, Tiroler Krone
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