Lieber langsam ...

Radarfalle im Ausland? So teuer wird‘s wirklich!

Österreich
13.04.2019 10:05

Alle Jahre wieder warnt der ÖAMTC davor, dass Verkehrsstrafen im Ausland teilweise höher sind als hierzulande. Und schickt Tabellen mit Strafhöhen aus. So weit, so gut und vielleicht auch gut gemeint. Tatsächlich ist die Information aber unter Umständen wertlos und wiegt Autofahrer in falscher Sicherheit: nämlich dass es zwar teuer wird, wenn man erwischt wird, aber letztlich dann doch halb so wild.

Immerhin überschreibt der ÖAMTC seine OTS-Aussendung mit „welche Strafen im Ausland drohen“, man kann also davon ausgehen, dass der Klub nicht tiefstapelt. Weit gefehlt.

Für die Schweiz steht in der Presseaussendung: „Überschreitungen von 20 km/h kosten (…) umgerechnet ab 160 Euro.“ Das klingt teuer, hat aber nichts mit den existenzbedrohenden „Tarifen“ zu tun, die bei den Eidgenossen tatsächlich zum Tragen kommen. Denn: 160 Euro, also 180 Franken, werden fällig für eine Überschreitung von 16 bis 20 km/h auf der Autobahn (21 km/h kosten bereits 260 Franken). Innerorts werden bereits bei 11 bis 15 km/h satte 250 Franken fällig, ab 16 km/h erfolgt eine Anzeige mit entsprechend horrenden Geldbußen, ab 21 km/h blüht dem Lenker ein Fahrverbot.

ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner („Die Expertin kennt die ausländischen Verkehrsstrafen für verschiedene Delikte“, steht in der Aussendung) rechtfertigt die Klub-Informationen auf Nachfrage damit, dass es sich um eine „Tabelle, die Tendenzen aufzeigt“ handle und die Strafhöhe in der Schweiz „nach oben offen“ sei. Ein Hinweis auf üble Folgen selbst für geringe Übertretungen fehlt jedoch.

Selbst Österreich-Angaben zu harmlos
Sogar die Angaben für Österreich gelten nur im allerbesten Fall. „Ab 30 Euro“ steht in der Tabelle. Das gilt jedoch nur, wenn man auf der Autobahn direkt aufgehalten wird, einen freundlichen Beamten erwischt und mit einem Organstrafmandat davonkommt. Fährt man in ein „fixes Radar“ hinein, wird es deutlich teurer. Aus eigener Erfahrung: 94 statt 80 km/h auf der Südosttangente kosten 75 Euro.

Hier dennoch die Tabelle des ÖAMTC, man muss sie nur richtig interpretieren - billiger als hier angegeben wird es sicher nicht.

Die Sache mit dem Führerscheinentzug
Rechtlich gesehen darf die Polizei im Ausland einem Verkehrssünder nicht den österreichischen Führerschein abnehmen, sehr wohl aber ein Fahrverbot aussprechen. Wenn dem Beamten, der gerade die Kontrolle in Rumänien, Italien oder sonst wo, durchführt, das nicht klar zu machen ist, dann kann man nach der Rückkehr nach Hause einen neuen österreichischen Führerschein beantragen. Es sei denn, der Grund ist ein Vergehen, das auch in Österreich entsprechend bestraft wird, etwa Alkohol am Steuer.

Generell gilt: Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Vor Ort kommt man sowieso nicht aus, aber auch wenn ein Strafzettel per Post ins Haus flattert, sollte man ihn nicht ignorieren. ÖAMTC-Mitglieder haben immerhin die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung.

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