Plagiatsvorwürfe

Shakira verteidigt singend ihren Hit vor Gericht

Stars & Society
27.03.2019 14:05
Porträt von krone.at
Von krone.at

Pop-Ikone Shakira hat vor einem Gericht in Madrid Plagiatsvorwürfe bezüglich ihres Hits „La Bicicleta“ energisch zurückgewiesen. Der kubanische Künstler Livam hatte zuvor geklagt und die Kolumbianerin beschuldigt, den Refrain ihres preisgekrönten Songs von seinem Lied „Yo te quiero tanto“ abgekupfert zu haben.

Die 42-Jährige habe dies gegenüber der Justiz zurückgewiesen, berichtete die Zeitung „El Pais“ am Mittwoch. „Die beiden Stile sind in keiner Weise vergleichbar. (...) Das andere Lied ist ein Salsa, hier ebenso wie in China. Unser Stück ist ein Vallenato (typisch kolumbianische Musikform)“, sagte Shakira demnach vor Gericht.

Lied angestimmt
Dann habe sie prompt das Lied angestimmt, um ihrer Aussage Nachdruck zu verleihen. „Es wirkte wie eine Konzertprobe, dabei waren im Saal nur Richter, Anwälte und ein paar Journalisten zugegen“, so „El Pais“ weiter. „Ich bin in 30 Jahren Karriere noch nie wegen Plagiats verurteilt worden“, betonte sie. Ein Richter in New York hatte zwar 2014 den Shakira-Hit „Loca“ als Plagiat eines dominikanischen Songs eingestuft, ein anderes US-Gericht machte das Urteil aber ein Jahr später wieder rückgängig.

Das zusammen mit ihrem Landsmann Carlos Vives eingespielte „La Bicicleta“ (Das Fahrrad) hat auf YouTube mittlerweile knapp 1,3 Milliarden Klicks erreicht. Die erste gemeinsame Single der beiden Künstler wurde im Juli 2016 präsentiert. Im deutschsprachigen Raum hatte der Song zwar weniger Erfolg, aber in der spanischsprachigen Welt und anderen Regionen eroberte das Lied die Charts. Bei den Latin Grammys im November 2016 wurde es mit den Preisen für das beste Lied und die beste Platte des Jahres ausgezeichnet.

Auch wegen Steuerhinterziehung vor Gericht
Die Popsängerin hat noch anderen Ärger mit der spanischen Justiz. Die wirft ihr vor, zwischen 2012 und 2014 rund 14,5 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Im Juni soll sie sich dazu vor Gericht äußern.

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