Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurden am Dienstag von der Polizei zwei Schutzzonen in Innsbruck neu erlassen bzw. verlängert. Konkret geht es um die Bereiche rund um die Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße sowie den Spielplatz Rapoldipark. Die gezielten Maßnahmen hätten sich zuletzt schon bestens bewährt.
„Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden mit 25. März 2019 auslaufenden Schutzzonenverordnungen in diesen Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei“, heißt es von Seiten der Landespolizeidirektion.
Bis einschließlich 25. September 2019
Nun wurden die beiden Verordnungen wieder verlängert - sie gelten vorerst bis einschließlich 25. September 2019. In den Schutzzonen gelten besondere Bestimmungen. Die Polizei kann entweder Personen wegweisen oder ein Betretungsverbot aussprechen.
Missachtungen werden mit bis zu 500 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen bestraft. Seit Ende September sprach die Polizei in diesen Zonen 11 Wegweisungen und Betretungsverbote aus. Zudem gab es drei Anzeigen.
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