Anwalt des Polizisten:

Disziplinar-Vorsitzenden mit Widerspruch verblüfft

Oberösterreich
23.03.2019 18:00

Nach dem drakonischen Urteil (3350 € Strafe) gegen einen Welser Polizisten (55), nahm die Disziplinarkommission noch einen 30-jährigen (500 € Strafe) und einen 34-jährigen Kollegen ins Visier. Auch sie hatten - wie berichtet - nach dem aufsehenerregenden Promille-Unfall eines hochrangigen Welser Polizeioffiziers in dessen elektronischem Akt gestöbert.

Der Revierinspektor (34) aus Wels hatte sich am 23. Dezember 2017 zweimal im polizeiinternen elektronischen Aktensystem (PAD) zum Fall des hochrangigen Promille-Unfallverursachers erkundigt. „Es gab so viele Gerüchte, dass ich mich nur vergewissern wollte, was stimmt“, erklärte der Polizist der Disziplinar-Kommission in der Landespolizeidirektion Linz. Er habe die Daten nur geöffnet, doch an niemanden weitergeleitet. „Mir war nicht bewusst, dass das PAD genauso sensibel gehandhabt wird wie das EKIS (elektronisches kriminalpolizeiliches Informationssystem).“

Vertagt
Nachdem der Kommissions-Vorsitzende Markus Mitlöhner dem Polizisten vorhielt, dass er im Rahmen seiner Fortbildung das jedenfalls mitbekommen haben müsste, konfrontierte Anwalt Roland Gabl Mitlöhner mit dessen eigener Zeugenaussage in einem Prozess 2013. Damals hatte Mitlöhner erklärt, dass Datenschutz für das PAD bei Schulungen „nicht explizit erwähnt worden“ sei. Die Entscheidung wurde vertagt.

Jürgen Pachner, Kronen Zeitung

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