Disziplinarurteil

Drakonische Geldstrafe für Welser Polizist (55)

Oberösterreich
22.03.2019 07:00

Der Unfall eines stark betrunkenen, ranghohen Welser Polizei-Offiziers am 22. Dezember 2017 hat nicht nur medial für Aufsehen gesorgt. Auch polizeiintern schlug sein mit 1,6 Promille verursachter Crash hohe Wellen. Ein wissbegieriger Kollege, der im elektronischen Akt Einsicht genommen hatte, wurde am Donnerstag in Linz von der Disziplinarkommission zu 3350 Euro Geldstrafe verurteilt!

Zweimal hatte der Kommandant-Stellvertreter (55) einer Welser Polizeiinspektion am 26. Dezember 2017 in dem elektronischen Akt (PAD) zum Alko-Unfall des hochrangigen Offiziers nachgesehen. Und damit offenbar eine gravierende Dienstpflichtverletzung begangen. Am Donnerstag musste er sich vor einer Disziplinarkommission in der Landespolizeidirektion Linz verantworten. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauchs waren bereits eingestellt.

Unberechtigter Zugriff
 „Der Akt fiel weder in Ihren Rayon noch hatten Sie sonst mit dem Fall zu tun - Sie haben ihn aus Neugierde geöffnet und unberechtigt in geschützte Bereiche Dritter eingegriffen“, warf Senatsvorsitzender Markus Mitlöhner dem Polizisten vor.

Dienstliches Interesse
 Er habe das aus dienstlichen Überlegungen gemacht, rechtfertigte sich der 55-Jährige. Ihm sei bewusst, dass er aus privatem Interesse nicht reinschauen dürfe. Er habe sich nur vergewissern wollen, dass der Offizier keinen Führerschein mehr hat - für den Fall, dass dieser nach Silvester mit dem Dienstfahrzeug vorbeikommt: „Wenn das ein Fehler war, tut mir das leid.“

Rechtskräftig
 Der Senat glaubte seinen Beteuerungen nicht. Das drakonische Urteil - 3350 Euro Geldstrafe - ist bereits rechtskräftig.

Jürgen Pachner, Kronen Zeitung

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