Überraschende Geste
Gaddafi-Sohn besucht Schweizer “Geisel” in Zelle
In Begleitung seines Anwalts und einiger Journalisten sagte Göldi dem Sohn des libyschen Machthabers: "Ich bin froh über diese Möglichkeit, Sie zu treffen und ich hoffe, dass die Justiz ihre Arbeit machen wird und dass sich einige Dinge verbessern werden." Danach setzten die beiden ihr Gespräch unter vier Augen fort, wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete.
Göldi hatte am 23. Februar eine viermonatige Haftstrafe wegen angeblicher Visavergehen angetreten. Göldi gehe es auch nach einer Woche Haft den Umständen entsprechend gut, die Haftbedingungen seien korrekt und er erhalte Besuch von seinen Anwälten und Vertretern der Schweizer Botschaft, sagte Daniel Graf, Sprecher von Amnesty International, am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Verteidiger haben Begnadigungsgesuch eingereicht
Zudem bestätigte Graf einen Bericht der "NZZ am Sonntag", wonach Göldis Verteidiger inzwischen ein Begnadigungsgesuch und Rekurs gegen dessen Urteil eingereicht haben. Somit wurde die Verteidigungsstrategie trotz Staatschef Gaddafis verschärfter Rhetorik gegen die Schweiz am letzten Donnerstag (siehe Infobox) nicht geändert.
Für den Fall, dass der Oberste Rat dem Begnadigungsgesuch nicht stattgeben sollte, reichten Göldis Anwälte zudem ein Gesuch um Reduktion seiner Haftstrafe ein. Sie wollen damit erreichen, dass die rund 70 Tage, die Göldi bereits in libyschen Gefängnissen verbracht hat, von der viermonatigen Haftstrafe abgezogen werden.
Göldi war zusammen mit dem tunesisch-schweizerischen Doppelbürger Rachid Hamdani im Juli 2008 festgenommen worden. Später wurden sie zwischenzeitlich freigelassen und hielten sich aus Furcht vor Repressalien in der Schweizer Vertretung in Tripolis auf.
Verurteilung wegen "illegalen Aufenthalts"
Der für die Elektronikfirma ABB in Libyen tätige Göldi wurde wegen illegalen Aufenthalts in einem Revisionsverfahren verurteilt. Hamdani hingegen wurde vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts und illegaler wirtschaftlicher Tätigkeiten freigesprochen und durfte in die Schweiz ausreisen.
Die Verfahren gegen die Schweizer galten als Reaktion auf die zuvor erfolgte vorübergehende Festnahme von Hannibal al-Gaddafi in Genf. Dem Sohn des libyschen Machthabers und seiner ebenfalls festgenommenen Frau war damals vorgeworfen worden, zwei Hausangestellte misshandelt zu haben.
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