Es wird noch einige Wochen dauern, bis die Welser Richterin entschieden hat, ob die Sammelklage von 510 VW-Fahrern gegen den deutschen Autohersteller zulässig ist.
VW möchte lieber in Braunschweig, dem zuständigen Gericht für den Firmensitz des Konzerns in Wolfsburg, verhandeln. Thomas Hirmke vom Verein für Konsumenteninformation, der die Sammelklage eingebracht hat, glaubt, den Grund zu kennen: „Laut dem Autofahrerclub ADAC liegt die Gewinnchance bei einem Prozess gegen VW außerhalb Braunschweig bei 7:1. In Braunschweig beträgt sie hingegen 1:30.“
150 Entscheidungen
Zuversichtlich geht Rechtsanwalt Michael Poduschka, der bereits Einzelklagen gegenVW rechtskräftig und positiv erledigt hat,in den Rechtsstreit: „Es gibt schon zirka 150 Gerichtsentscheidungen in Österreich, dass heimische Gerichte zuständig sind.“
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