„Krone“ half Opfern

Einbruch beim Lüften: Versicherung stieg aus

Oberösterreich
16.02.2019 07:00

15.000 € Goldmünzen und Schmuck waren weg, samt Safe! Doch die Versicherung zahlte nur 2200 €. Begründung: Weil das Linzer Ehepaar (83, 86) zum Lüften das Fenster geöffnet hatte, wurde der Coup nicht als Einbruch, sondern als Diebstahl gewertet. Während der „Krone“-Recherche lenkte die Versicherung aber doch ein.

„Muss ich jetzt beim Lüften neben dem Fenster stehen bleiben?“, ärgerte sich Josef Berger (86), bei dem im September 2018 Einbrecher über ein offenes Fenster in mehr als zwei Metern Höhe eingestiegen war und den Safe samt „Schatz“ gestohlen hatte, während das Paar im Nebenzimmer saß. „Die Polizei schrieb Einbruchsdiebstahl auf die Anzeige“, ärgerte sich der Pensionist, dass die Versicherung den Coup als Diebstahl wertete. Der war nur bis zu 2200 Euro versichert, ein Einbruch wäre zu fast 77.000 € gedeckt - siehe Faksimile.

Unterschiedliche Auslegungen
„Strafrechtlich liegt ein Diebstahl vor, wenn eine Tür offen ist oder der Täter durchs offenen Fenster hin-eingreift. Steigt er durchs Fenster ein, ist es ein Einbruch“, erklärt der Linzer Staatsanwalt Philip Christl. „Es ist ausjudiziert, dass auch ein gekipptes Fenster als offen gilt“, so Josef Stockinger, Direktor der „Oberösterreichischen“ und Sprecher der Versicherungswirtschaft OÖ.

Hilfe bei AK und WKO
„Mit uns Alten kann man es machen! Da zahlst du mehr als 40 Jahre ein und dann wirst du so behandelt“, suchte Josef Berger Hilfe, die es beim AK-Konsumentenschutz oder beim Ombudsmann der WKO OÖ gegeben hätte.

Versicherung lenkte ein
Doch das ist nicht mehr nötig. Nach einer Anfrage der „Krone“ bei der Versicherung prüfte diese den Fall und stufte ihn als Einbruch ein: Der volle Schaden wird ersetzt!

Markus Schütz/Kronen Zeitung

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