Auch nach dem Beitritt der osteuropäischen Reformstaaten zu EU gelten in Polen, Slowenien & Co. unterschiedliche Regelungen für den Versicherungsschutz nach Verkehrsunfällen. Während z.B. auf Malta Personenschäden unbegrenzt gedeckt sind, gibt es in Litauen nur Bagatellbeträge...
Der Schutz für die Opfer von Verkehrsunfällenin den neuen EU-Beitrittsländern ist sehr unterschiedlich.Auch nach deren Beitritt am 1. Mai 2004 hat sich an der oft sehrgeringen gesetzlichen Mindestdeckung der Versicherungen fürPersonen- und Sachschäden nichts geändert. "In einigenLändern dauert es bis zur Anhebung der Summen auf EU-Richtlinien-Standardvermutlich noch lange", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Nicht auf Ansprüchen "sitzen bleiben" Für das Opfer eines fremdverschuldeten Verkehrsunfallsbesteht Gefahr, auf Schadenersatzansprüchen "sitzen zu bleiben",weil die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners nicht dengesamten Schaden bezahlt. "Zum eigenen Schutz kann nur geratenwerden, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen", sagtHoffer.
Schlusslicht Litauen Wie ist es nun um die Mindestdeckungssummen tatsächlichbestellt? Im Nachbarland Tschechien ist der Versicherungsschutzfür Personenschäden mit zirka 550.000 Euro festgelegt,für Sachschäden mit zirka 150.000 Euro. Noch niedrigersind die Mindestdeckungssummen in Slowenien und der Slowakei.Schlusslicht in diesem Ranking bildet Litauen: Der Versicherungsschutzfür Personen- und Sachschäden beträgt nur je 8.688Euro.
Spitzenreiter Malta Besser ist die Situation in Ungarn: Personenschädensind mit etwa 1,15 Millionen Euro gedeckt, Sachschäden mitknapp zwei Millionen Euro. Für Personenschäden ist derVersicherungsschutz im EU-Erweiterungsland Zypern mit 3,4 MillionenEuro festgelegt, in Malta sogar unbegrenzt. Bei Sachschädenist die Haftung aber hier jeweils auf zirka 100.000 Euro begrenzt.
Achtung bei Mietwägen Vor allem bei Benützung eines Leihwagens ineinem dieser Länder muss auf den Versicherungsschutz geachtetwerden, sonst droht Gefahr, im Schadenfall selbst persönlichzu haften. "Durch den Vergleich von Angeboten und eine freiwilligeHöherversicherung kann man solche Probleme vermeiden", empfiehltHoffer. "Der mit dem Sicherheitsgewinn verbundene Prämienzuschlagzahlt sich aus."
Österreich unter dem EU-Schnitt Wann auf EU-Ebene höhere Mindestdeckungssummenfestgelegt werden, steht derzeit noch nicht fest. "Österreichsollte mit einer Anhebung aber nicht länger warten", fordertMartin Hoffer vom ÖAMTC, "denn der gesetzlich festgelegtepauschale Mindest-Versicherungsschutz für Sach- und Personenschädenliegt mit 1,1 Millionen Euro auch bei uns deutlich schlechterals der Schnitt aller EU-Staaten."
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