Im Zweifel

Missbrauchs-Prozess endet mit Freispruch

Salzburg
24.01.2019 13:22

Ein 43-Jähriger hat sich am Donnerstag bei einem Prozess in Salzburg wegen „sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person“ verantworten müssen. Er soll laut Anklage nach einer Weihnachtsfeier am 8. Dezember 2017 an der Freundin seines Arbeitskollegen unter Ausnützung ihres durch Drogen beeinträchtigten Zustandes geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben. Dies konnte dem Angeklagten aber mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht nachgewiesen werden: Daher fällte die Richterin einen Freispruch im Zweifel.

Der Angeklagte, der von Roland Reichl verteidigt wurde, beteuerte vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg seine Unschuld. Die Frau habe ihn zum Geschlechtsverkehr aufgefordert, sagte er. „Ich habe mit ihr vielleicht gekuschelt, sie geküsst und angefasst. Mehr nicht.“ Er sei damals sehr betrunken gewesen. Zu Hause habe er drei Dosen Bier und bei der Feier zwölf bis 13 Weißbier und mehrere Stamperln Schnaps getrunken. An den Vorfall in der Wohnung des Paares in Salzburg könne er sich trotz seines Alkoholkonsums aber noch erinnern.

  Der 43-jährige Arbeiter schilderte der vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, sein Arbeitskollege habe ihn nach der Weihnachtsfeier in dessen Wohnung eingeladen, wo sie zunächst einen Joint geraucht hätten. Dann habe der Kollege seiner Freundin und ihm jeweils eine halbe Ecstasy-Tablette gegeben und sei nachher weggegangen, um eine Packung Zigaretten zu kaufen.

  Nachdem der Kollege die Wohnung verlassen habe, „hat sich die Frau komisch verhalten, sie war total hemmungslos“, sagte der Angeklagte. Sie habe zu tanzen begonnen und ihn zum Sex animiert. Es könne schon sein, dass es zu geschlechtliche Handlungen gekommen sei. „Ich habe nichts mit Gewalt gemacht. Sie hat damit angefangen. Damals habe ich mir gedacht, sie weiß, was sie tut. Nachher hat sie gesagt, ich habe sie vergewaltigt.“ Er habe die Situation jedenfalls nicht ausgenutzt, „vielleicht hat sie mich ausgenutzt“.

Staatsanwältin Sandra Wimmer warf dem Angeklagten vor, die ermüdete Frau habe sich auf die Couch gelegt und sei eingeschlafen. Er habe dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen an der durch seine Berührungen erwachten, mit Cannabis und synthetischen Drogen berauschten Frau durchgeführt - gegen ihren Willen. Sie habe auch Verletzungen erlitten. Opferanwalt Stefan Rieder forderte 3.000 Euro Teilentschädigung. Der Lebensgefährte der Frau sagte als Zeuge aus, dass ihn der Beschuldigte dazu gedrängt habe, Zigaretten zu kaufen. Als er weggegangen ist, sei seine Partnerin „noch ganz normal“ gewesen. Bei seiner Rückkehr habe er gesehen, wie der Mann seine Freundin gepackt und dann losgelassen habe. „Sie war komplett wirr. Sie hatte einen psychopathischen Blick.“

Wie Opfer-Anwalt Stefan Rieder bestätigte, endete der Prozess mit einem Freispruch im Zweifel. Nicht rechtskräftig.

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