Italien macht ernst
Bald Haftstrafen für Auslöser von tödlichen Lawinen?
Mit der geplanten Verordnung reagiert die Regierung Berlusconi auf einen Appell des italienischen Zivilschutzchefs Guido Bertolaso. Zu viele Menschen würden wegen des verantwortungslosen Verhaltens von Bergsteigern und Skifahrern ums Leben kommen, die die Lawinengefahr ignorieren.
Viele Bergrettungsmannschaften müssten sich in gefährliche Situationen begeben, um verantwortungslose Skifahrer in Sicherheit zu bringen, kritisierte Bertolaso.
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Messner: "Hysterische Reaktion"
Bergsteiger-Legende Reinhold Messner kritisiert die Pläne der Regierung als "hysterische Reaktion". Mit derartigen Gesetzesinitiativen werde "dem Alpinismus der Garaus gemacht", meinte der "König der Achttausender", wie der 65-jährige Südtiroler mit Blick auf seine Bergsteiger-Erfolge genannt wird.
Jeder Bürger trage eine Verantwortung gegenüber den anderen, "auch die, die Bergsport betreiben", sagte der Südtiroler. Dafür brauche man kein neues Gesetz, sondern vielmehr eine bessere Aufklärung darüber, "wo Tourismus aufhört und wo professioneller Bergsport anfängt", so Messner.
Christophorus-Chef: "Lieber auf Eigenverantwortung setzen"
Ähnlich sieht das auch Reinhard Kraxner, Geschäftsführer des Christophorus Flugrettungsvereins. "Ich glaube, dass es besser ist, auf die Eigenverantwortung der Alpinisten zu setzen als auf Strafen. Seit Jahren wird in diesem Bereich Aufklärung betrieben, und sie scheint zu wirken. Das konnte ich gerade wieder am vergangenen Wochenende auf einer Skitour beobachten. Die meisten Skifahrer wählten sichere Routen", so Kraxner.
Die zahlreichen Lawinentoten der vergangenen Tage seien zwar tragisch, doch sei die Zahl in anbetracht der Personen, die sich im freien Skiraum bewegen, vergleichsweise niedrig. "Allein in den vergangenen zehn bis bis 15 Jahren hat sich die Zahl dieser Fahrer immerhin verfünffacht."
Gesetzlich gebe es derzeit ohnehin kaum eine Handhabe gegen Skifahrer, die Lawinen auslösen und somit andere Personen in Gefahr bringen. "Einzig der Weg einer Zivilklage steht offen, beispielsweise, wenn eine Person aufgrund von fahrlässigem Handeln zu Schaden gekommen ist", so der Christophorus-Chef.







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