"Die Ärzte erhalten von den Pharmafirmen pro Patient zwischen zehn und 1.000 Euro", sagt Anti-Korruptions-Experte Bernhard Rupp in einem Beitrag des Radio Ö1 am Montag. Ein Vertreter des Medikamentenherstellers stellt dem Arzt die anonymisierten Fragebögen zur Verfügung, auf denen der Mediziner dann Auskunft über Wirkung und Nebenwirkungen des Präparats an dem jeweiligen Patienten gibt. Der Patient weiß natürlich nicht, dass seine Daten - wenn auch anonym - weitergegeben werden. Und er weiß auch nicht, dass der Arzt Geld dafür bekommt.
In der Fachwelt bezeichnet man solche geheimen Erhebungen als "nicht interventionelle Studien" oder "Anwendungsbeobachtungen". Sie dienen durchaus der Forschung und der Verbesserung eines Medikaments. Allerdings ergibt sich im Hinblick auf die teils recht fürstliche Entlohnung der Ärzte der Verdacht, dass die Studien auch als geschicktes Mittel zur Beeinflussung verwendet werden können. Mit jeder Verschreibung kommt ja ein bezahlter Fragebogen...
In Deutschland gibt es die Meldepflicht für solche Studien schon länger. Gesundheitsminister Alois Stöger will dies nun auch in Österreich per Verordnung etablieren. Noch im Februar sollen sowohl Pharmafirmen als auch Ärzte Meldung über Studien bzw. die Teilnahme an solchen Programmen erstatten müssen. Die betroffenen Patienten müssen allerdings nicht informiert werden, ebensowenig die Sozialversicherungsträger.
Krankenkassen begrüßen Verordnung
Die Krankenkassen begrüßen die Meldepflicht, sind sie doch daran interessiert, dass der Arzt nicht nur ein wirkendes Medikament verschreibt, sondern dabei auch an die Interessen des Steuerzahlers denkt. "Niemand will wissenschaftliche Forschung verbieten", sagt Generaldirektor-Stellvertreter Christoph Klein vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, "und unser Vertrauen, dass die Ärzte grundsätzlich das verschreiben, was ihre Patienten brauchen und was auch die Krankenversicherung nicht unnötig belastet, ist hoch. Aber es muss sichergestellt werden, dass die nicht interventionellen Studien tatsächlich den Zweck wissenschaftlicher Erkenntnis verfolgen und nicht stattdessen als Marketinginstrument benutzt werden."
In Bezug auf den vorliegenden Verordnungsentwurf mahnt der Hauptverband aber zwei Ergänzungen ein: "So wie nach der deutschen Rechtslage sollten auch die österreichischen Krankenversicherungsträger Einschau bekommen, welche Ärztinnen und Ärzte zu welchen Bedingungen an der Studie teilnehmen. Vor allem muss die Informationspflicht aber nicht nur gegenüber der Behörde, sondern auch gegenüber den Patientinnen und Patienten verankert werden: Sie haben ein Recht darauf zu wissen, dass ihnen ihr Medikament im Rahmen einer Studie verschrieben wird."
Es gebe hierzulande in aller Regel hohes Vertrauen zu Ärzten, meint Klein. "Die Patienten werden kein Problem haben, dass die von ihnen gemachten Erfahrungen bei gesicherter Anonymität wissenschaftlich ausgewertet werden. Es gibt daher keinen Grund, ihnen die Studienteilnahme zu verheimlichen", so der Appell des Hauptverbandes an das Gesundheitsministerium, auch noch diese Schritte zu mehr Transparenz zu setzen.
Ärztekammer hält Studien für wichtig
Kassenärzte erhalten in Österreich von den Krankenversicherungen regelmäßig genaue Aufzeichnungen, was sie verschrieben haben, wie hoch der Generika-Anteil ist - und wo sie "Ausreißer" aufweisen. Darüber hinaus sind sie zu einer ökonomischen Verschreibweise verpflichtet. Auf der anderen Seite wären gut organisierte Beobachtungsstudien ein wichtiges Mittel für die Meldung von potenziellen Nebenwirkungen. Günther Wawrowsky, Kurienobmann der niedergelassen Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer: "Es gibt Medikamente, bei denen sich nach einigen Jahren das Nebenwirkungsprofil anders als in klinischen Studien herausstellt. Es sind auch schon Arzneimittel aufgrund von Anwendungsstudien vom Markt genommen worden."
Man werde gegen Missbrauch vorgehen, im Grunde bekämen die Patienten aber sowieso nur die Arzneimittel, welche ihnen der Arzt auch sonst verschreibe, glaubt der Ärztekammer-Vertreter. Den Hauptverband der Krankenversicherungsträger gingen die Daten aber nichts an. Die beteiligten Ärzte würden eine Abgeltung für den Administrationsaufwand bekommen, Korruptionsverdacht sei "eine Unterstellung". Etwas schärfer formuliert es der Generalsekretär des Verbandes der pharmazeutischen Industrie, Jan Oliver Huber: "Ich fürchte, es ist einigen Leuten ein Anliegen, wieder gegen die Pharmaindustrie zu reiten."
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