„So etwas habe ich noch nie erlebt“, schüttelte am Dienstag der Verteidiger den Kopf. Soeben hatte er am Oberlandesgericht dafür plädiert, dass die lebenslängliche Strafe für den Sissy-Böhm-Peiniger reduziert wird. Doch dann überraschte der Kroate Danijel L. (27): Lebenslang passe schon, er wolle nur nicht in eine Anstalt.
Mit einem spektakulären Sprung aus dem Fenster des Verhandlungssaals hatte der Kroate bei einem früheren Verhandlungstermin für Aufsehen gesorgt (damals wurde er in der Innsbrucker Innenstadt schnell wieder gefasst). Am Dienstag trug er Hand- und Fußfesseln und vier Justizwachebeamte ließen kein Auge von ihm. Die Verhandlung fand im zweiten Stock statt - für einen Fluchtversuch durch das Fenster denkbar ungeeignet.
Berufungsprozess um Strafreduzierung
Anlass war der Berufungsprozess am Oberlandesgericht, bei dem es um eine mögliche Reduzierung der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordversuchs ging. Das Verfahren musste schon einmal teils neu aufgerollt werden. Grund: Die Frage nach der „höhergradigen Abnormität“ war laut Oberstem Gerichtshof im Gutachten nicht restlos geklärt worden. Beim OLG-Prozess am Dienstag warf der Pflichtverteidiger in die Waagschale, dass das Opfer Sissy Böhm (62), Tochter des verstorbenen Schauspielers Karlheinz Böhm, ja „zum Glück“ überlebt habe und das Urteil nicht angemessen sei. Zudem forderte der Anwalt, von einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher abzusehen.
Besonders grausame Begehung erschwerend
Der Staatsanwalt erinnerte daran, dass fünf Verbrechen und vier Vergehen - darunter brutale Überfälle in Tiefgaragen - zu summieren seien. Erschwerend sei auch die besonders grausame Tatbegehung. Die Argumente von Verteidiger und Oberstaatsanwalt brauchte der OLG-Senat aber gar nicht mehr zu werten. Denn der Kroate sagte in seinem Schlusswort plötzlich, dass er die lebenslange Haft akzeptiere! „Ihre Erklärung hat Vorrang gegenüber jener Ihres Verteidigers“, befand daher der Senat. Die Anstaltseinweisung bleibt aufrecht.
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