Die einen bezeichnen ihn als „Meilenstein“, die anderen als „Tiefpunkt“: Der „Globale Pakt für sichere, geordnete und geregelte Migration“, kurz UN-Migrationspakt, hat nach Österreichs Austritt für eine heiße Debatte gesorgt. Doch worum geht es in dem 34-seitigen Papier wirklich? krone.at hat für Sie den kompletten Text - und pikante Details.
Die Vereinten Nationen einigten sich nach eineinhalbjährigen Verhandlungen am 13. Juli auf den ersten globalen Migrationspakt. Der Grund: Die seit mehreren Jahren zunehmende Flucht- und Migrationsbewegung sollte mit vereinten Kräften bewältigt werden. Der Schutz von Migranten und Flüchtlingen solle dabei im Vordergrund stehen. Menschenrechte sollen für alle gelten - egal ob legal oder illegal im Land. Zeitgleich drangen aber auch umstrittene Details ans Licht der Öffentlichkeit.
„Zugang zu Grundleistungen“
„Der Pakt hat nicht das Ziel, Migration zu fördern. Er soll ein System der Ordnung fördern“, verteidigte UN-Sonderbeauftragter Jonathan Prentice den Pakt. Dennoch haben einige Passagen einen bitteren Beigeschmack. So etwa der Absatz, in dem erklärt wird, dass der „Zugang zu Grundleistungen“ nicht verwehrt werden kann, wenn Migranten „ihre rechtliche Identität nicht nachweisen können“.
Unerwünschte und erwünschte Berichterstattung über Migration
Weitere pikante Details aus dem Pakt: Politisch korrekte Medien, die wohlwollend über Migration berichten, sollen offenbar gefördert werden. Negative Berichterstattung hingegen sei unerwünscht: Im bisher wenig beachteten Punkt 17 erklären die Länder unter anderem, dass „unabhängige, objektive und hochwertige“ Berichterstattung zur „Aufklärung von Migrationsfragen“ gefördert wird. Zugleich wird die „Einstellung der öffentlichen Finanzierung“ von „Medien, die […] Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus fördern“ verlangt.
Die Entstehung des Migrationspakts
Die UNO-Vollversammlung - die 193 UNO-Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich - verabschiedete am 19. September 2016, auch auf Anregung des damaligen US-Präsidenten Barack Obama, ein Paket von Verpflichtungen zur Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und Migranten, etwa die bessere Organisation von Flüchtlingsströmen oder die Stärkung der Rechte der Betroffenen.
Diese Erklärung von 2016, die auch die „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ genannt wird, beinhaltet zwei Anhänge, die schlussendlich zu zwei globalen Vereinbarungen führen sollten: ein globaler Pakt für Flüchtlinge sowie ein globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration.
Aussteiger: „Angst um nationale Souveränität“
Zwar ist die Vereinbarung völkerrechtlich nicht bindend, hat aber Symbolcharakter. Neben Österreich wollten auch die USA, Ungarn, und Tschechien nicht mehr am Migrationspakt mitmachen. Alle drei Länder argumentierten den Ausstieg ähnlich: Die nationale Souveränität muss bewahrt werden. Widerstand gegen den Pakt regte sich unterdessen auch in Kroatien und Slowenien. Die kroatische Präsidentin Kolina Grabar-Kitarovic bezog gegen den Pakt Stellung. In Slowenien forderte die größte Parlamentspartei, die konservative Demokratische Partei (SDS), eine „bedingungslose“ Ablehnung des Pakts.
Hier können Sie den UN-Migrationspakt nachlesen - besonders interessante Passagen wurden rot markiert.
Bei 17 der 23 Zielen des Paktes könne die Regierung nicht mit, heißt es in der entsprechenden Erklärung. Nun wollen wir Ihre Meinung wissen: War die Entscheidung der Regierung, Nein zum Migrationspakt zu sagen, die richtige?
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