„Dass Ihre Situation nicht leicht ist, ist uns allen bewusst“, sagt Richterin Eva Höpfl bevor sie das Urteil für ein türkisch stämmiges Ehepaar verkündet: je fünf Monate bedingte Haft. Das Elternpaar hatte für seinen schwerst beeinträchtigten Sohn zu Unrecht Pflegegeld bezogen, während es 22 Monate für die Behandlung des 19-Jährigen in der Türkei war. Schaden: 37.600 Euro.
Die Österreicher mit türkischen Wurzeln kamen mit ihrem nach einem Unfall geistig und körperlich schwer beeinträchtigten Sohn zur Verhandlung ins Landesgericht Linz. Zu dritt waren sie auch in die frühere Heimat gereist, um den Sohn behandeln zu lassen. Mit nur einer Unterbrechung dauerte der Auslandaufenthalt 22 Monate. „Wenn man in Österreich Pflegegeld bezieht, ist ein Wohnsitz in Österreich Voraussetzung“, belehrt die Richterin die Angeklagten.
Wenn ein Aufenthalt länger als zwei Monate dauert, gibt es kein Geld. „Und das hätten sie spätestens seit 2011 wissen müssen“, so die Richterin. Das Ehepaar hat nämlich schon einmal gegen diese Bestimmung verstoßen und musste nach einem Sozialgerichtverfahren 5000 Euro zurückzahlen.
Urteil angenommen
Diesmal kam zum Sozialgerichtsverfahren samt Rückzahlung noch eine Anklage wegen schweren Betruges dazu. Die Eltern, die beide ganztätig mit der Betreuung des Sohnes beschäftigt sind, nahmen das Urteil an.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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