Für den Beamten der BH Grieskirchen, der - wie berichtet - knapp 400.000 Euro an Gebühren in die eigene Tasche abgezweigt haben soll, wird sich im Strafprozess seine teilweise Schadenswiedergutmachung positiv auswirken. „So etwas ist ein Milderungsgrund“, bestätigt die Welser Gerichtssprecherin Gerlinde Hellebrand.
Neun Jahre lang hatte der spielsüchtige 60-Jährige immer wieder Gebühren, die er für KFZ-Prüfplaketten, Reisepässe, Wunschkennzeichen, Führerscheine und Probefahrbewilligungen einkassiert hatte, nicht in vollem Umfang abgeführt.
Manipulationen
Durch Manipulationen am elektronischen Kassabuchungssystem gelang es ihm, knapp 400.000 Euro zur Seite zu schaffen, ohne dass das auffiel. Die Staatsanwaltschaft Wels erhob gegen den Mann nun Anklage wegen Amtsmissbrauch (§ 302/Abs. 2).
Strafbemessung
Dass der Beamte bereits 120.000 Euro des verursachten Schadens zurückbezahlt hat, dürfte sich im Strafprozess positiv auswirken. „Auf die Strafbemessung wirkt sich so etwas normal schon erheblich aus“, sagt Gerichtssprecherin Gerlinde Hellebrand.
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