Es geht um 400.000 €

Rückzahlung nach BH-Betrug ist positiv für Urteil

Oberösterreich
11.10.2018 08:00

Für den Beamten der BH Grieskirchen, der - wie berichtet - knapp 400.000 Euro an Gebühren in die eigene Tasche abgezweigt haben soll, wird sich im Strafprozess seine teilweise Schadenswiedergutmachung positiv auswirken. „So etwas ist ein Milderungsgrund“, bestätigt die Welser Gerichtssprecherin Gerlinde Hellebrand.

Neun Jahre lang hatte der spielsüchtige 60-Jährige immer wieder Gebühren, die er für KFZ-Prüfplaketten, Reisepässe, Wunschkennzeichen, Führerscheine und Probefahrbewilligungen einkassiert hatte, nicht in vollem Umfang abgeführt.

Manipulationen
 Durch Manipulationen am elektronischen Kassabuchungssystem gelang es ihm, knapp 400.000 Euro zur Seite zu schaffen, ohne dass das auffiel. Die Staatsanwaltschaft Wels erhob gegen den Mann nun Anklage wegen Amtsmissbrauch (§ 302/Abs. 2). 

Strafbemessung
 Dass der Beamte bereits 120.000 Euro des verursachten Schadens zurückbezahlt hat, dürfte sich im Strafprozess positiv auswirken. „Auf die Strafbemessung wirkt sich so etwas normal schon erheblich aus“, sagt Gerichtssprecherin Gerlinde Hellebrand.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Oberösterreich
11.10.2018 08:00
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung