Fekter betonte, dass es hier entsprechende Klagen der Trägerorganisationen gebe, die mit dem Missbrauch ihre liebe Not hätten. Denn wenn sich ein Zivildiener ständig krank melde, hätten die Hilfsorganisationen kein Personal und könnten auch kein zusätzliches rekrutieren. Daher soll nun der Krankenstand eingearbeitet werden. Dauert er über drei Tage hinaus, dann soll sich der Zivildienst um die Fehlzeit verlängern.
Derzeit Nachleistung bei mehr als 24 Tagen Krankenstand
Die von Fekter geforderte Nachleistung gibt es bereits. Allerdings muss derzeit erst "nachgedient" werden, wenn ein Krankenstand mehr als 24 Tage dauert. Fekter will diese Frist auf ein Achtel, drei Tage, verkürzen.
Zahlen über den Krankenstand im Zivildienst gibt es nicht. Die - dem Innenministerium angegliederte - Zivildienstserviceagentur führt keine Statistiken. Krankenstände unter 24 Tagen werden von den Trägerorganisationen an die Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet. Krankenstände über 24 Tage müssen zwar der Zivildienstserviceagentur mitgeteilt werden, werden aber nicht in einer Statistik erfasst.
Derzeit muss ein Zivildiener eine Erkrankung unverzüglich dem Vorgesetzten in der Trägerorganisation melden. Spätestens am nächsten Tag muss er zum Arzt gehen und binnen zwei weiteren Tagen der Einrichtung eine Bescheinigung übermitteln. Der Vorgesetzte kann anordnen, dass der Zivildiener sich von einem Vertrauensarzt der Einrichtung untersuchen lassen muss. Wenn dieser keine Erkrankung feststellt, muss der Zivildiener seinen Dienst wieder aufnehmen.
Bei einem ununterbrochenen Krankenstand von 24 Tagen kann der Zivildiener - wenn es sich nicht um einen Dienstunfall handelt - vorzeitig aus dem Dienst entlassen werden. Der Dienst wird dann erst nach Ende der Erkrankung wieder aufgenommen, was faktisch die Verlängerung des Zivildienstes um die Dauer des Krankenstandes bedeutet.
"Nachschärfungen" bei Vorratsdatenspeicherung notwendig
Auf der Agenda Fekters für das kommende Jahr: Sie will den Entwurf von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) zur Vorratsdatenspeicherung verschärfen. Es könne nicht sein, dass die Befugnisse der Exekutive nach der Novelle hinter der derzeitigen Gesetzeslage zurückblieben. So sei es inakzeptabel, wenn Stalker nicht verurteilt werden können, da die Handyaufzeichnungen nicht als Beweise verwendet werden dürfen. Hier seien "mit Sicherheit Nachschärfungen" notwendig.
Schließlich wird 2010 auch Änderungen für Besitzer von Flinten bringen. Vorgesehen sei eine verstärkte Meldepflicht, erklärte Fekter. Sie strebe dabei aber eine pragmatische Lösung an.
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