Vertrags-Ärger

Versicherungen drücken sich bei Christbaum-Brand

Oberösterreich
20.12.2009 17:55
"Ein Lichtlein brennt" – aber die Versicherung tut es im Ernstfall oft nicht: Wenn es durch Adventkränze oder Christbäume zu Wohnungsbränden kommt, werde gern "grobe Fahrlässigkeit" geltend gemacht, warnen die Versicherungsmakler und bieten an, den Kunden zu besserem Schutz zu verhelfen.

"In etwa 80 Prozent der strittigen Fälle werden Ansprüche wegen Fahrlässigkeit abgelehnt", schätzte Franz Waghubinger, Chef eines Maklerbüros in Micheldorf und Herausgeber eines Branchen-Magazins, aus eigenen Praxis-Erfahrungen: "Wir können den Kunden gegenüber den Versicherungen helfen."

Denn die Versicherungsmakler, betont Wirtschaftskammer-Fachgruppenobmann Gerold Holzer aus Linz, haben zum Unterschied von den ebenfalls selbstständigen Agenten keine Verträge mit Versicherungen, sondern stellen in direktem Auftrag der Kunden die für sie jeweils besten Produkte verschiedener Anbieter zusammen – inklusive "Maklerklauseln", die teilweise bessere Konditionen bieten.

Breites Angebot
In Oberösterreich gibt es 637 Versicherungsmakler, um 111 mehr als vor fünf Jahren. Sie brauchen eine Befähigungsprüfung, die man laut Holzer "nur mit Berufspraxis schafft".

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