12.000 Euro Ergreiferprämie wurden von "Vier Pfoten", Jägerschaft, die „Wiener Tierschutzstiftung“ und Kärntens Naturschutz-Landesrat Uwe Scheuch bereit gestellt. „Die Polizei soll uns jene Person nennen, die maßgeblich zur Ausforschung des Schützen beigetragen hat“, so Freydis Burgstaller-Gradenegger von der Kärntner Jägerschaft. Doch das kann noch dauern.
Kripo-Oberst Christian Martinz: „Wir müssen erst darüber beraten, wer Anspruch auf eine Prämie hat.“ Der Tatverdächtige wird jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Sollte er als Bärentöter verurteilt werden, droht dem Weidmann auch noch ein Ausschluss aus der Jägerschaft, weil er gegen die Standespflicht verstoßen hat.
von Hannes Wallner, "Kärntner Krone"
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