Mit einem Knalleffekt startete der Missbrauchsprozess gegen einen Klavierlehrer in Wels (OÖ). Der 52-Jährige soll seine Musikschülerin (16) über Jahre geschändet haben. Es gab zwar kein Geständnis, aber die Richterin sprach der Sachverständigen quasi das Misstrauen aus - wegen früherer „objektiver Falschgutachten“.
Auch bei der Staatsanwaltschaft kam die Richterin äußerst direkt zur Sache: Der Angeklagte sei nach der Einvernahme des Opfers mangels Tatverdacht freigelassen worden. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft damals kein Rechtsmittel erhoben - das sei widersprüchlich, so die Vorsitzende des Senates zur Anklage.
Neues Gutachten
Doch es kam noch dicker: Das Gericht „habe erhebliche Zweifel an der Sachkunde der Sachverständigen“, ließ die Richterin wissen und verwies auf zwei Verfahren, bei denen es Fehlgutachten gegeben habe. Sie fordere daher ein neuerliches Gutachten von einem Psychiater über die posttraumatischen Störungen des Opfers. Dieses sei auch zu einer neuen Befundung bereit. Das Mädchen, heute 16 Jahre alt, befindet sich gerade wieder in stationärer Behandlung.
Leben zerstört
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Schülerin über Jahre hinweg erst begrapscht, bedroht und später regelmäßig vergewaltigt zu haben. „Ihr Leben ist zerstört“, so der Anwalt des Mädchens. Der Lehrer bekannte sich - trotz einschlägiger Vorgeschichte - nicht schuldig: Er und seine Familie seien hier die Opfer. Der Prozess wurde auf September vertagt.
Milli Hornegger/Kronen Zeitung
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