Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte nahm das Urteil an, es ist damit noch nicht rechtskräftig.
Der Tragödie waren jahrelange Konflikte zwischen dem Vater und dem Sohn vorausgegangen. Bereits seit vergangenem Jahr hatte der Angeklagte in seinem Elternhaus Schießübungen mit der späteren Tatwaffe durchgeführt. Wahlweise habe er im Keller auf ein Holzstück oder im Freien gegen einen Erdwall geschossen. "Das habe ich gemacht, wenn der Vater im Nachtdienst war", erklärte der Kärntner auf Nachfrage von Richter Gerhard Pöllinger. Bereits damals sei ihm klar gewesen, dass es zu der Bluttat kommen könnte, "wenn mein inneres Fass überlaufen sollte".
Angeklagter bereits Tage vorher "paranoid"
Deutliche Hinweise auf die Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustandes des 36-Jährigen hatte die Hausärztin das Mannes zwei Tage vor der Tat wahrgenommen. "Er hat sich paranoid verhalten", erklärte die Medizinerin vor dem Geschworenensenat. Versuche, ihren Patienten in einer Psychiatrie unterzubringen, schlugen jedoch fehl. Interventionen bei der Polizei verliefen im Sand, ein Kriseninterventionsteam, das den Mann besuchen wollte, wurde verjagt.
"Mein Vater war ein Tyrann"
"Er hat den Eindruck eines seelisch Verwundeten gemacht", berichtete die Ärztin. Seine psychischen Probleme hätte ihr Patient immer mit dem schlechten Verhältnis zu seinem Vater begründet, so die Medizinerin. "Mein Vater war ein Tyrann", meinte der Angeklagte. Er habe ihn erschossen, "weil er mich beschimpft hat und der Obdachlosigkeit preisgeben wollte". Inzwischen bereue er die Tat zwar zutiefst. "Vor allem aber im Hinblick auf meine Mutter", meinte der Mann.
Der Angeklagte soll ein im Internet ersteigertes (!) Gewehr aus seinem Zimmer geholt und Vater und Onkel aus nächster Nähe in der Küche des Elternhauses in Gödersdorf im Bezirk Villach erschossen haben, führte Staatsanwältin Gabriele Lutschounig aus. Abwechselnd gab er mit dem alten Militärkarabiner je zwei Schüsse auf die beiden Männer ab. Der Onkel wurde tödlich ins Herz getroffen, dem Vater seien durch eine Kugel "weite Teile des Stammhirns" zerstört worden, sagte Lutschounig.
Sterbenden Onkel mit Gewehr geschlagen
Da der schwer verletzte Onkel noch nach seiner seiner "Mutti" gerufen habe, habe der Angeklagte den Karabiner am Lauf ergriffen und den Sterbenden heftig auf den Hinterkopf geschlagen. Dabei brach der Schaft des Gewehrs - ein Umstand, der weiteren Personen das Leben gerettet haben dürfte, sagte die Anklägerin.
Nach der Abgabe der Schüsse auf seinen Vater und seinen Onkel sei es ihm im Übrigen "noch schlechter als vorher" gegangen. "Da habe ich gedacht, jetzt kann ich die Leute in dem Gasthaus auch noch erschießen", sagte der Angeklagte. Den Hass auf diese Menschen begründete er mit ungerechtfertigten Beschimpfungen, denen er ausgesetzt gewesen sei.
Also fuhr der 36-Jährige nach der Bluttat in ein nahe gelegenes Gasthaus und richtete die Waffe gegen mehrere dort anwesende Personen. Ein Schuss brach allerdings nicht mehr.
Staatsanwältin: "Massaker geplant"
"Er hat noch versucht die Waffe zu reparieren, um das Massaker zu veranstalten, das er geplant hatte", erklärte Lutschounig. Da dies nicht gelungen sei, habe er sich für eine Flucht entschieden. Dabei blieb der Mann mit seinem Auto im Bereich der sogenannten Schütt bei Villach im Morast stecken. Er wurde von einem Hubschrauber aus gesichtet und ließ sich von Mitgliedern der Spezialeinheit Cobra widerstandslos festnehmen.
"Niemand kann einen Mord rechtfertigen. Zur Beurteilung sind aber die Umstände, die zur Tat geführt haben, zu beleuchten", meinte Strafverteidiger Michael Pontasch.
Dienst als Polizist aufgegeben
Nach seiner Matura sei der Angeklagte in die Fußstapfen seines Vaters getreten und Polizist geworden. Sein "psychischer Zustand" habe sich aber zusehends eingetrübt, so die Staatsanwältin. Letztendlich quittierte der Kärntner seinen Dienst bei der Exekutive und begann erfolglos Pharmazie zu studieren. "Seine Krankheit ist aber weder von ihm noch von seinen Angehörigen erkannt worden", erläuterte die Lutschounig.
Die Staatsanwältin verlangte schließlich die Einweisung, weil ein Sachverständiger "geistige Abnormität höheren Grades" attestiert hatte.








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