Menschengerichtshof

Geheime CIA-Lager: Strafen für Rumänien, Litauen

Ausland
31.05.2018 14:37

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Rumänien und Litauen wegen zahlreicher Menschenrechtsverletzungen in geheimen CIA-Gefängnissen auf ihrem Staatsgebiet verurteilt. Die rumänischen und litauischen Behörden hätten von den Gefängnissen gewusst und mit dem US-Auslandsgeheimdienst kooperiert, urteilten die Straßburger Richter am Donnerstag.

Beschwerde eingereicht hatten ein staatenloser Palästinenser und ein Saudi. Sie hatten jeweils geltend gemacht, in den Geheimgefängnissen misshandelt worden zu sein. Einer von beiden sei einem Arzt zufolge dabei viermal beinahe gestorben. Er verlor ein Auge. Beide sind mittlerweile im umstrittenen US-Gefangenlager Guantanamo auf Kuba interniert.

Rumänien muss dem Saudi 100.000 Euro Entschädigung zahlen, Litauen dem Palästinenser 130.000 Euro. Beide Länder müssen die Umstände aufklären, unter denen die Häftlinge auf ihr Staatsgebiet kamen, wie sie behandelt wurden und auf welchem Wege sie das Land wieder verlassen haben. Sowohl die verurteilten Staaten als auch die Beschwerdeführer können binnen drei Monaten gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen.

Palästinenser soll an Anschlägen auf World Trade Center beteiligt gewesen sein
Der Palästinenser wird von den USA verdächtigt, an der Planung der Anschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 beteiligt gewesen zu sein. Er wurde 2002 in Pakistan festgenommen. Der Mann aus Saudi-Arabien soll Anschläge auf ein US-Militärschiff und einen französischen Öltanker begangen haben und wurde im Oktober 2002 in Dubai aufgegriffen.

Die Richter skizzieren in ihrem Urteil das System der US-Geheimgefängnisse. Über die Jahre soll die CIA den Regierungen der beiden Länder demnach Geld dafür gezahlt haben, dass sie solche Internierungsstätten beherbergen. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass in Litauen von Februar 2005 bis März 2006 ein solches CIA-Gefängnis existierte, in Rumänien von September 2003 bis November 2005.

Folterverbot missachtet
Damit gehen nach Ansicht der Richter zahlreiche Menschenrechtsverletzungen einher. So hätten die Länder das Folterverbot missachtet, zudem widerspreche die Gefangenschaft im Geheimen fundamental der Menschenrechtskonvention. Zwar seien die Insassen der CIA-Einrichtungen in den beiden Ländern vermutlich weniger schwer misshandelt worden als anderswo, räumte das Gericht ein. Doch die Behörden hätten es dem Geheimdienst erlaubt, die Männer an andere Orte zu bringen - wo erneut Folter oder auch die Todesstrafe gedroht hätten.

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